Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB

Ich befinde mich in einem Kündigungsschutzprozess. Nun kann ich nachweisen, mir wurde Lohn nicht ausbezahlt. Kann ich diesen Missstand zur Anzeige bringen oder muss ich hier einen anderen Weg einschlagen. Ich warte schon ein Jahr auf dieses Geld (Provisionszahlungen).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Markus Dick
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich befin…
An Staatsanwaltschaft Deggendorf Details
Von
Markus Dick
Betreff
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB [#189708]
Datum
25. Juni 2020 04:41
An
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich befinde mich in einem Kündigungsschutzprozess. Nun kann ich nachweisen, mir wurde Lohn nicht ausbezahlt. Kann ich diesen Missstand zur Anzeige bringen oder muss ich hier einen anderen Weg einschlagen. Ich warte schon ein Jahr auf dieses Geld (Provisionszahlungen).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Markus Dick Anfragenr: 189708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189708/ Postanschrift Markus Dick << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Dick

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Staatsanwaltschaft Deggendorf
Ihre Mail vom 25.06.2020 Sehr geehrter Herr Dick, zu Ihrer Anfrage vom 25.06.2020 teile ich mit, dass es Ihnen fr…
Von
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Betreff
Ihre Mail vom 25.06.2020
Datum
8. Juli 2020 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dick, zu Ihrer Anfrage vom 25.06.2020 teile ich mit, dass es Ihnen frei steht, Anzeige wegen möglicher Straftaten zu erstatten. Soweit von Ihrem Arbeitgeber Provisionszahlungen unterblieben sind, kann dies auf unterschiedlichen Gründen beruhen. Insoweit ist nicht zwingend von einer Straftat auszugehen. Die von Ihnen angeführte Vorschrift des § 266a StGB betrifft die verspätete bzw. unterbliebene Zahlung von Sozialabgaben durch den Arbeitgeber. Mit freundlichen Grüßen