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Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld=Barbetrag Kinder / Jugendliche im Münchner Waisenhaus VIII bzw. SGB XII

gemäß SGB VIII (bzw. SGB XII) und der Bekanntmachung vom 11.09.2007 steht den Kindern / Jugendlichen ein fester Barbetrag = Taschengeld zur freien Verwendung zur Verfügung und ist persönlich auszuhändigen:

01.01.2008 bis 31.12.2018
https://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/barbetrag_bayern_11.09.07.pdf

ab 01.01.2019
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBarbetrag/true

Wiederholt berichten Betroffene im VIII und SGB XII, dass Ihnen die Auszahlung verweigert wird bzw. Betreuer über die Verwendung unzulässig eigenmächtig entscheiden. Zusätzlich wird ein Teilbetrag zum sparen einbehalten.

Fragen:

1) Welche Summe des Barbetrages wurde in den letzten 5 Jahren nicht an die Betroffenen ausbezahlt.
2) Haben Betroffene nachträglich eine Möglichkeit den Barbetrag einzufordern?
3) Wie gewährleistet das Münchner Waisenhaus oder andere Betreuer, dass alle Bedürften künftig ihr Taschengeld voll zur freien Verfügung erhalten?
4) Werden Beschwerden umgehend nachgegangen und Taschengelder durch die Betreuer nachgezahlt?
5) Warum ist im Rahmen der Qualitätssicherung ausschließlich eine Unterschrift der Betreuer zu leisten und nicht die Unterschrift der Betreuten, so dass problemlos Betrug möglich ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld=Barbetrag Kinder / Jugendliche im Münchner Waisenhaus VIII bzw. SGB XII [#176373]
Datum
25. Januar 2020 15:09
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß SGB VIII (bzw. SGB XII) und der Bekanntmachung vom 11.09.2007 steht den Kindern / Jugendlichen ein fester Barbetrag = Taschengeld zur freien Verwendung zur Verfügung und ist persönlich auszuhändigen: 01.01.2008 bis 31.12.2018 https://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/barbetrag_bayern_11.09.07.pdf ab 01.01.2019 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBarbetrag/true Wiederholt berichten Betroffene im VIII und SGB XII, dass Ihnen die Auszahlung verweigert wird bzw. Betreuer über die Verwendung unzulässig eigenmächtig entscheiden. Zusätzlich wird ein Teilbetrag zum sparen einbehalten. Fragen: 1) Welche Summe des Barbetrages wurde in den letzten 5 Jahren nicht an die Betroffenen ausbezahlt. 2) Haben Betroffene nachträglich eine Möglichkeit den Barbetrag einzufordern? 3) Wie gewährleistet das Münchner Waisenhaus oder andere Betreuer, dass alle Bedürften künftig ihr Taschengeld voll zur freien Verfügung erhalten? 4) Werden Beschwerden umgehend nachgegangen und Taschengelder durch die Betreuer nachgezahlt? 5) Warum ist im Rahmen der Qualitätssicherung ausschließlich eine Unterschrift der Betreuer zu leisten und nicht die Unterschrift der Betreuten, so dass problemlos Betrug möglich ist?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176373 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Taschengeld
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Taschengeld
Datum
25. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld=Barbetrag Kinder / Jugendliche im Münchner Waisenhaus VIII bzw. SGB XII [#176373]
Datum
27. Januar 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
#176373 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#176373
Datum
21. Februar 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld-Barbetrag der Kinder/Jugendliche im Münchner Waisenhaus Sehr geehrt…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld-Barbetrag der Kinder/Jugendliche im Münchner Waisenhaus
Datum
25. Februar 2020 11:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
692,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 25.01.2020 an "Frag den Staat". Mit freundlichen Grüßen
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AW: Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld-Barbetrag der Kinder/Jugendliche im Münchner Waisenhaus [#17637…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld-Barbetrag der Kinder/Jugendliche im Münchner Waisenhaus [#176373]
Datum
4. März 2020 13:12
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in warum werden dann trotz fehlender Unterschrift der Kinder / Jugendlichen und anhängiger Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München die Barbeträge nicht endlich ausbezahlt? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 176373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176373 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld-Barbetrag der Kinder/Jugendliche im Münchner Waisenhaus [#17637…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld-Barbetrag der Kinder/Jugendliche im Münchner Waisenhaus [#176373]
Datum
5. März 2020 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das zuständige Referat geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
#176373 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#176373
Datum
24. März 2020 08:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20_354_EA_zum_Hochladen.odt
19,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #176373 [#176373] Sehr geehrteAntragsteller/in unabhängig von einem Klageverfahren sind Sie verpflichtet eine…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: #176373 [#176373]
Datum
24. März 2020 13:13
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in unabhängig von einem Klageverfahren sind Sie verpflichtet eine allgemeine IFG-Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist zu beantworten, zumal offensichtlich zig Betroffenen zustehende Sozialleistungen nachweislich vorenthalten werden. Dies ist umso schlimmer, da es sich um minderjährige Kinder, Betreute, Behinderte, alte Personen, etc, handelt. Fragen: 1) Welche Summe des Barbetrages wurde in den letzten 5 Jahren nicht an die Betroffenen ausbezahlt. 2) Haben Betroffene nachträglich eine Möglichkeit den Barbetrag einzufordern? 3) Wie gewährleistet das Münchner Waisenhaus oder andere Betreuer, dass alle Bedürften künftig ihr Taschengeld voll zur freien Verfügung erhalten? 4) Werden Beschwerden umgehend nachgegangen und Taschengelder durch die Betreuer nachgezahlt? 5) Warum ist im Rahmen der Qualitätssicherung ausschließlich eine Unterschrift der Betreuer zu leisten und nicht die Unterschrift der Betreuten, so dass problemlos Betrug möglich ist? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 176373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176373 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: #176373 [#176373] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: #176373 [#176373]
Datum
25. März 2020 08:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
#176373 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#176373
Datum
8. April 2020 13:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #176373 [#176373] Sehr geehrteAntragsteller/in wie anhand des Münchner Waisenhauses nachgewiesen fehlen die U…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #176373 [#176373]
Datum
9. April 2020 08:21
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie anhand des Münchner Waisenhauses nachgewiesen fehlen die Unterschriften der Kinder / Jugendlichen = Erhalt des Barbetrages quittiert; auch durch sonstige Dritte nicht zB Ergänzungspfleger, Betreuer, Leitung. Somit wird in München nicht nur Kindern / Jugendlichen, sondern vermutlich auch allen betreuten Personen das persönliche Taschengeld vorenthalten. Trotz der anhängigen Klage beim Bayersichen Verwaltungsgericht München M 18 K 19.569 verweigern Sie trotz der bekannten Tatsachen die Auszahlung an die Betroffenen. Frage: a) Wer hat das Taschengeld bei der LH München unterschlagen = Betrug / Straftat ? b) Bis wann können die Betroffenen mit einer Nachzahlung für die vergangenen Jahre rechnen? Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176373 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: #176373 [#176373] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weitergeleit…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: #176373 [#176373]
Datum
9. April 2020 14:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
#176373 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#176373
Datum
30. April 2020 12:10
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20_597_EA.odt
24,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #176373 [#176373] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Urteil des Verwaltungsgerichtes München wurden Sie zur Nac…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #176373 [#176373]
Datum
13. Oktober 2020 12:40
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Urteil des Verwaltungsgerichtes München wurden Sie zur Nachzahlung des Taschengeldes verpflichtet: ".... liegen solche Quittungen jedoch nicht vor ..... tatsächliche Auszahlungen des Barbetrags jedoch nicht belegen .... wenig nachvollziehbar und zum Teil fehlerhaft erfolgten bzw. gänzlich unterblieben. Dementsprechend kommt auch der mit Schreiben der Beklagten vom 20.05.2020v vorgelegten Erklärung kein ausreichendr Beweiswert zu. Denn die undatierte als eidesstattliche Erklärung bezeichnete Anlage enthält lediglich die Angabe von vier DAten, an denen ein Taschengeldbetrag ausgezahlt worden sein soll, ohne Benennung der bezahlten Beträge und Darlegung weiterer Modalitäten. Auch die dort benannten Daten sind jedenfalls nicht komplett in Übereinstimmung mit den im Schreiben vom 06.07.2018 genannten Zahlungen zu bringen. Das Gericht ist daher von der tatsächlich erfolgten Auszahlung der Barbeträge im Übrigen nicht überzeugt." Trotz mehrfacher Aufforderung ist bis Heute keine Auszahlung erfolgt. Es erfolgt daher die Vollstreckung und die Beantragung eines Zwangsgeldes. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorenthaltung und Zweckentfremdung Taschengeld=Barbetrag Kinder / Jugendliche im Münchner Waisenhaus VIII bzw. SGB XII“ vom 25.01.2020 (#176373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 228 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 176373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176373/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
AW: #176373 [#176373] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: #176373 [#176373]
Datum
5. November 2020 09:39
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20_1573_EA.odt
20,7 KB
Anlage.odt
21,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.