Vorfahren

Gibt es die Möglichkeit Dokumente über Vorfahren und/ oder ein Stammbuch zu erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2015
  • Frist
    17. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es die Mögl…
An Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa Details
Von
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Betreff
Vorfahren [#11338]
Datum
15. September 2015 13:19
An
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es die Möglichkeit Dokumente über Vorfahren und/ oder ein Stammbuch zu erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Ihre Anfrage vom 15.9.2015 (per Mail) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 15. September 201…
Von
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.9.2015 (per Mail)
Datum
6. Oktober 2015 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 15. September 2015 mit der Anfrage, ob es die Möglichkeit gibt, Dokumente über Vorfahren und / oder ein Stammbuch zu erhalten. Diese Möglichkeit gibt es - sofern solche Dokumente oder ein Stammbuch erhalten sind - bei den zuständigen Standesämtern bzw. Archiven. Das Bundesinstitut verfügt nicht über personenbezogene Dokumente. Mit freundlichen Grüßen