Vorgaben an Lehrkräfte bei Störung des Online-Unterrichts

Die Vorgaben der Schulbehörde an Lehrkräfte zur Vorgehensweise bei einer Störung des Online-Unterrichts (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Zoom-Bombing-Stoerungen-im-Video-Unterricht,schule2552.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgaben an Lehrkräfte bei Störung des Online-Unterrichts [#212662]
Datum
14. Februar 2021 21:31
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Vorgaben der Schulbehörde an Lehrkräfte zur Vorgehensweise bei einer Störung des Online-Unterrichts (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Zoom-Bombing-Stoerungen-im-Video-Unterricht,schule2552.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212662/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem HmbTG nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie fo…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]- Vorgaben an Lehrkräfte bei Störung des Online-Unterrichts [#212662]
Datum
8. März 2021 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem HmbTG nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass mit dem "Vierundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 21. Januar 2021" (vgl. HmbGVBl. vom 29. Januar 2021, S. 45 ff., abrufbar unter https://t1p.de/n7mu), § 98c in das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) eingefügt worden ist, der die wesentlichen Grundsätze und den rechtlichen Rahmen in Bezug auf den Einsatz von Videotechnik anlässlich der Durchführung des Fern-, Wechsel- und Hybridunterrichts (nachfolgend: Distanzunterricht) in den Hamburger Schulen regelt. Er legitimiert, dass auch Videoübertragungen in Echtzeit (sog. "Streaming") aus dem Unterricht möglich sind, wenn dies zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlich ist und die durch § 98 c HmbSG vorgegeben inhaltlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen beachtet werden. Die von Ihnen angesprochenen Störungen des Distanzunterrichts in Videokonferenzen sind bundesweit in der Phase des Distanzunterrichts aufgetreten. Um dies zu verhindern, müssen vor Beginn der Videokonferenzen neben den in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) genannten Vorkehrungen, geeignete und erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Vertraulichkeit der Videokonferenzen sicherzustellen (vgl. dazu auch § 98c Absatz 4 Satz 1 HmbSG). Dazu gehört neben dem Betrieb von Videokommunikationssoftware, die den Anforderungen der Datensicherheit entspricht, u.a. die Einrichtung hinreichend gesicherter Videokonferenzräume, die keine Zugangsmöglichkeiten für unbekannte Dritte zulassen. So ist zu vermeiden, dass ungesicherte Gastlinks zur Teilnahme an der Videosession mit einem großen zeitlichen Vorlauf an Teilnehmerinnen und Teilnehmer versendet werden, die dann an unbefugte Dritte weitergeleitet werden. Die Verwendung von sog. "Gastlinks" (also die Möglichkeit des Zugangs über einen offenen Zugangslink) ist zudem nur in Ausnahmenfällen zu nutzen und der Videokonferenzraum ist dann zusätzlich über ein Passwort zu sichern. In allen übrigen Fällen ist die Videosession über einen individualisierten Zugang/Account der Schülerinnen und Schüler und der Klassenlehrkräfte einzurichten, damit ein unbefugter Zugang von unbefugten Dritten verhindert wird. Die beteiligten Personen verfügen in der Regel über einen personengebundenen Zugang, der den Zutritt passwortgeschützt regelt und den Zugang zur Videokonferenz durch Dritte grundsätzlich verhindert. Für den Fall, dass sich unbefugte Dritte Zugang von außen zu einer Videokonferenz verschaffen, rät die BSB betroffenen Lehrkräften, dass diese abgebrochen wird. Alle Schülerinnen und Schüler und sonstige Beteiligte verlassen die Videokonferenz und warten auf weitere Anweisungen der Lehrkraft. Freundliche Grüße

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Vorgaben an Lehrkräfte bei Störung des Online-Unterrichts [#212662]
Datum
8. März 2021 12:17
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212662/