Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen

Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen [#272804]
Datum
11. März 2023 18:06
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272804/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlage…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen [#272804]
Datum
25. April 2023 14:40
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen“ vom 11.03.2023 (#272804) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Düsseldorf
Anfragennr: 272804 Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage "Vorgaben d…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Anfragennr: 272804
Datum
5. Mai 2023 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage "Vorgaben der Bezirksregierung zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen" vom 11.03.2023. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen bei den in § 2 IFG NRW genannten Stellen, soweit keine Ausnahmetatbestände der §§ 6 ff. IFG NRW in Form von öffentlichen oder privaten Belangen entgegenstehen. Neben den gesetzlichen Vorschriften zur Einsicht in Prüfungsakten verfügt die Bezirksregierung Düsseldorf nicht über gesonderte Vorgaben zur Einsichtnahme in Abiturunterlagen. Im Übrigen verweise ich auf den Inhalt des an Sie gerichteten Schreibens der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.04.2023 auf Ihre ähnlich lautende Anfrage vom 20.03.2023. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen