Vorgaben zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen und eingesetzte Software

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gibt es in Ihrer Behörde eine Geschäftsanweisung o. Ä., wodurch der Umgang mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen geregelt wird? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Dokumente oder Mitteilung der aktuellen, ggf. durch mündliche Weisungen gemachten Vorgaben.

2. Welche Software kommt für die Bearbeitung und Speicherung von Ordnungswidrigkeiten zum Einsatz (Einzelnennung mit Name und Hersteller)? Beispiel: WiNOWiG desktop, Schelhorn OWiG Software GmbH

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Bitte bestätigen Sie mir auch den Empfang meiner Anfrage.

Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung der obigen Fragen relativ unkompliziert ist, daher keinen hohen zeitlichen oder personellen Aufwand verursachen dürfte und mithin trotz der Mehrbelastung aufgrund der aktuellen Situation fristgerecht erfolgen kann. Anderenfalls möchte ich Sie bitten, mir zunächst zumindest eine Einschätzung der zu erwartenden Bearbeitungsdauer sowie eine kurze Begründung für den erhöhten Aufwand zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Frank Sigges
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfr…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
Vorgaben zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen und eingesetzte Software [#208764]
Datum
15. Januar 2021 14:12
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es in Ihrer Behörde eine Geschäftsanweisung o. Ä., wodurch der Umgang mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen geregelt wird? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Dokumente oder Mitteilung der aktuellen, ggf. durch mündliche Weisungen gemachten Vorgaben. 2. Welche Software kommt für die Bearbeitung und Speicherung von Ordnungswidrigkeiten zum Einsatz (Einzelnennung mit Name und Hersteller)? Beispiel: WiNOWiG desktop, Schelhorn OWiG Software GmbH Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Bitte bestätigen Sie mir auch den Empfang meiner Anfrage. Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung der obigen Fragen relativ unkompliziert ist, daher keinen hohen zeitlichen oder personellen Aufwand verursachen dürfte und mithin trotz der Mehrbelastung aufgrund der aktuellen Situation fristgerecht erfolgen kann. Anderenfalls möchte ich Sie bitten, mir zunächst zumindest eine Einschätzung der zu erwartenden Bearbeitungsdauer sowie eine kurze Begründung für den erhöhten Aufwand zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Frank Sigges Anfragenr: 208764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208764/ Postanschrift Frank Sigges << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. Januar 2021 14:13
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrter Herr Sigges, Ihre Anfrage #208764 vom 15.01.2021 beantworte ich …
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
18. Januar 2021 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Sigges, Ihre Anfrage #208764 vom 15.01.2021 beantworte ich wie folgt: zu 1. Es gibt keine allgemeingültige Geschäftsanweisung in Schriftform zum Umgang mit sog. "Privatanzeigen". Eingehende Privatanzeigen werden von erfahrenen Kräften gesichtet und auf Plausibilität geprüft. Bei der Plausibilitätsprüfung ist darauf zu achten, dass alle für die Durchführung eines Verfahrens nötigen Angaben vorhanden sind und der gemachte Tatvorwurf in sich nachvollziehbar und schlüssig ist. Anschließend erfolgt ggf. eine Erfassung im Fachprogramm (Verkehrsordnungswidrigkeiten) oder das Anlegen einer Akte (allgemeine Ordnungswidrigkeiten). Privatanzeigen zu Verstößen im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) werden zunächst in dem Erfassungsprogramm des Außendienstes („OWiGGo“ der Firma S+R-Data-Service GmbH) erfasst und von dort in das Fachprogramm des Innendienstes übertragen. zu 2. Die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Innendienst wird mit dem Programm GES KA OWi durchgeführt. Aktueller Anbieter dieses Programms ist die Firma Allgeier. Ordnungswidrigkeiten aus anderen Rechtsgebieten werden zur Zeit noch nicht in einem Fachprogramm bearbeitet und gespeichert. Mit freundlichen Grüßen
Frank Sigges
AW: Eingangsbestätigung [#201712] [#208764] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die umgehende un…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712] [#208764]
Datum
19. Januar 2021 13:45
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die umgehende und ausführliche Beantwortung! Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anfragenr: 208764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208764/ Postanschrift Frank Sigges << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Sigges, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.01.2021. Mit freundlichen Grü…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
WG: Vorgaben zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen und eingesetzte Software [#208764]
Datum
20. Januar 2021 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sigges, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.01.2021. Mit freundlichen Grüßen I.A. Holger Otto Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]