Vorgang Az. 323160000133

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Alle Dokumente bezüglich des Vorganges der bei Ihnen unter Az. 323160000133 geführt wird. Personenbezogene Daten bitte ich vor der Übersendung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2022
  • Frist
    11. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Lennart Wilde
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
Vorgang Az. 323160000133 [#265090]
Datum
9. Dezember 2022 17:35
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente bezüglich des Vorganges der bei Ihnen unter Az. 323160000133 geführt wird. Personenbezogene Daten bitte ich vor der Übersendung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 265090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265090/ Postanschrift Lennart Wilde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: ordnungsamt@mail.aachen.de eingegan…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Vorgang Az. 323160000133 [#265090] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
9. Dezember 2022 17:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: ordnungsamt@mail.aachen.de eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Stadt Aachen
Ordnungsamt Aachen
#a1413-22 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 09.12.2022 - Akteneinsicht in ordnungsbehördlich…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1413-22 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 09.12.2022 - Akteneinsicht in ordnungsbehördlichen Vorgang; Eingangsbestätigung
Datum
12. Dezember 2022 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilde, Ihr o.g. Antrag ist bei der Stadt Aachen eingegangen. Er wird hier unter dem Aktenzeichen D 1413-22 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrter Herr Wilde, auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen nach Prüfung Folgendes mit: Das von Ihnen auf Gr…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1413-22 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 09.12.2022 - Übersenden aller Dokumente zum Vorgang Az. 323160000133
Datum
2. Januar 2023 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilde, auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen nach Prüfung Folgendes mit: Das von Ihnen auf Grundlage der §§ 4, 5 IFG NRW geltend gemachte Akteneinsichtsrecht in den beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung geführten Vorgang zum Aktenzeichen 323160000133 besteht nicht. Das IFG NRW ist vorliegend nicht anwendbar, da es durch besondere Rechtsvorschriften verdrängt wird (§ 4 Abs. 2 S. 1 IFG NRW). Die Gewährung von Einsicht in Verfahrensakten zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist vorliegend durch die Spezialnormen § 49b OWiG i.V.m. § 475 StPO geregelt. § 49b OWiG ordnet für die Erteilung von Auskünften und Gewährung von Akteneinsicht auf Ersuchen die sinngemäße Anwendung der §§ 474 ff. StPO an. Diese Vorschriften gehen als bereichsspezifische Regelung dem IFG NRW vor. Ergänzend und höchst vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen auch nach Maßgabe dieser speziellen Vorschriften kein Einsichtsrecht zusteht, weil dieses für Privatpersonen nach der Regelung des § 475 Abs. 1 StPO an das Darlegen eines berechtigten Interesses geknüpft ist. Ein solches haben Sie im Rahmen Ihres Antrags nicht geltend gemacht. Es ist aber auch sonst nicht erkennbar. Nach Mitteilung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung haben Sie in dem genannten Verfahren Drittanzeige erstattet. Aufgrund dieser verfahrensrechtlichen Position haben Sie möglicherweise ein allgemeines Informationsinteresse an dem durch Sie angestoßenen Verfahren, ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 475 Abs. 1 StPO ergibt sich daraus jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen