Vorgang: Nutzung eines kommunalen Fahrzeuges für parteipolitische Werbung durch die Junge Union

die vollständige Akte zum o.g. Vorgang, über den in der Saarbrücker Zeitung vom 28. Juli 2015 berichtet wurde (http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/stwendel/sanktwendel/sanktwendel/St-Wendel-Bouillon-Karneval;art446778,5837044) in elektronischer Ausfertigung.

Hilfsweise bitte ich um die Übersendung der die Prüfung initiierenden Meldung, der Vermerke des LaVA zur rechtlichen Würdigung einschließlich des Abschlussvermerks, Stellungnahmen der Betroffenen und den abschließenden Bescheid.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vollständi…
An Landesverwaltungsamt des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgang: Nutzung eines kommunalen Fahrzeuges für parteipolitische Werbung durch die Junge Union [#10908]
Datum
1. August 2015 10:57
An
Landesverwaltungsamt des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständige Akte zum o.g. Vorgang, über den in der Saarbrücker Zeitung vom 28. Juli 2015 berichtet wurde (http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/stwendel/sanktwendel/sanktwendel/St-Wendel-Bouillon-Karneval;art446778,5837044) in elektronischer Ausfertigung. Hilfsweise bitte ich um die Übersendung der die Prüfung initiierenden Meldung, der Vermerke des LaVA zur rechtlichen Würdigung einschließlich des Abschlussvermerks, Stellungnahmen der Betroffenen und den abschließenden Bescheid.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesverwaltungsamt des Saarlandes
Antrag nach dem SIFG Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 01.08.2015 ergeht gemäß § 7 Abs. 1 Satz …
Von
Landesverwaltungsamt des Saarlandes
Betreff
Antrag nach dem SIFG
Datum
1. September 2015 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
9,0 MB
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Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 01.08.2015 ergeht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.09.2005 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154), i. V. mit § 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 12.07.2006 (Amtsbl. S. 1624), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.11.2010 (Amtsbl. I S. 2588), folgender Bescheid: Ihrem Antrag auf Herausgabe des Vorgangs "Nutzung eines kommunalen Fahrzeuges für parteipolitische Werbung durch die Junge Union" wird stattgegeben. Der Vorgang ist als pdf-Datei diesem Bescheid beigefügt. Für Amtshandlungen nach dem SIFG werden Gebühren erhoben (§ 5 SIFG). Ihre Festsetzung erfolgt in einem gesonderten Gebührenbescheid, der Ihnen auf dem Postwege zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen