Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen

Bitte senden sie per Amtshilfeersuchen an das Sächsisches Staatsministerium des Innern und das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen alle Amtshilfeersuchen dieser oder unterstellter Behörden untereinander zu der Sache der Vorgänge vom 26.8.2018 und 27.8.2018 - Totschlag des Daniel H. - Chemnitz sowie diesem angegliederten Vorgängen, und der Sache der Vorgänge vom 16.8.2018 - Besuch der Kanzlerin des Mediensommerfestes der sächsischen Landtags-CDU - Dresden sowie diesem angegliederten Vorgängen.

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  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden sie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen [#33183]
Datum
31. August 2018 05:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie per Amtshilfeersuchen an das Sächsisches Staatsministerium des Innern und das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen alle Amtshilfeersuchen dieser oder unterstellter Behörden untereinander zu der Sache der Vorgänge vom 26.8.2018 und 27.8.2018 - Totschlag des Daniel H. - Chemnitz sowie diesem angegliederten Vorgängen, und der Sache der Vorgänge vom 16.8.2018 - Besuch der Kanzlerin des Mediensommerfestes der sächsischen Landtags-CDU - Dresden sowie diesem angegliederten Vorgängen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen [#33183]
Datum
31. August 2018 10:11
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich stelle als Bewo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen [#33183]
Datum
2. September 2018 00:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich stelle als Bewohner im Grundatz einen nicht unerheblichen Teil der öffentlichen Hand dar und erwarte also im Interesse des erheblichen Teils der öffentlichen Hand von Ihrer Behörde und der BRD Transparenz und Rechenschaft über die Geschäfte und Amtshandlungen. Wenn hier persönliche Interessen einzelner Bittsteller der Behörden der BRD berührt werden, dient dies trotzdem durch Anonymisierung von privaten Informationen der Transparenz und Rechenschaft gegenüber der öffentlichen Hand der BRD. Ich habe somit einen legitimen Anspruch auf öffentliche Rechenschaft und Transparenz über Geschäfte und Amtshandlungen der Behörden und diesen untergegliederten Unternehmen der BRD dargelegt. Abseits davon, erläutern Sie bitte Ihre Antwort v. 31. August 2018 10:11: Inwiefern kann ich als wahlberechtigter Bürger der BRD und somit als nicht unerheblicher Teil des erheblichen Teils der öffentlichen Hand von den Behörden der BRD keine Transparenz und Rechenschaft gegenüber der öffentlichen Hand erwarten? Inwiefern ist eine weitere persönliche Identifizierung meinerseits für die Beantwortung der Anfrage relevant? Eine private Domain besitze ich nicht. Auch könnte unter dem Aktenzeichen meine Postadresse von Fremden erfragt werden. Ich werde mich so wenig wie möglich privat in die Beantwortung der Anfrage involvieren. Sie können mir an diese Mailadresse gerne perönlich antworten: <<E-Mail-Adresse>> Ich habe also hiermit dargelegt warum ich nicht meine private Mail- oder Postadresse zur Beantwortung der IFG-Anfrage mitteilen werde, Ich setze hiermit vielmehr unter Vorbehalt den Dienst "Frag den Staat" - fragdenstaat.de - als vollmächtigen Mediator ausschließlich für meine Anfrage ein, da ich eine weitere Diskriminierung und Identifizierung von Ihrer Behörde befürchte und ich mir bezüglich dieser Anfrage keiner Straftat bewusst bin. Ich stelle also hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihre Stelle. Um welche Art es sich handelt, haben Sie bitte nach dem bekannt werden der Beschwerde an die zuständige Stelle zu eskalieren. Ich setze hiermit die Frist von 14 Tagen fest, um den Status meine Beschwerde zu erfragen. Bitte teilen Sie mir die Mailadresse sowie die Telefonnummer Ihrer Beschwerdestelle mit. Vielen Dank. Abseits davon, bitte erläutern Sie: Stellt diese Anfrage ausgänglich ein Vergehen oder eine Straftat dar oder vermuten Sie eine Straftat oder ein Vergehen meinerseits? Dann bitte Ich Sie hiermit sehr freundlich um den zitierfähigen Gesetzestext den ich damit gebrochen hätte oder habe und um eine Einladung von dem zuständigen Gericht. Abseits davon, bitte erläutern Sie weiter: Stellt Ihre Antwort v. 31. August 2018 10:11 eine Ablehnung der Anfrage ohne Klassifizierung dar? Dann teilen Sie bitte den Verweigerungsgrund mit. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre elektronische Antwort. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrtAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen [#33183]
Datum
4. September 2018 12:40
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrtAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen“ [#33183] [#33183]
Datum
5. September 2018 00:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33183 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich zur Beantwortung der Anfrage genötigt werden soll, mich zu identifizieren. Ich widerspreche der Identifizierung wiederholt mit Hinweis auf meinen Datenschutz. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen“ [#33183] [#33183]
Datum
5. September 2018 00:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33183 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich zur Beantwortung der Anfrage genötigt werde, mich zu identifizieren. Ich widerspreche der Identifizierung wiederholt mit Hinweis auf meinen Datenschutz und gab ebenfalls auf Nachfrage eine persönliche Mail-Adresse bekannt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#1726 Ich teile Ihnen hiermit zur weiteren Beantwortung …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen“ [#33183]
Datum
6. September 2018 14:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#1726 Ich teile Ihnen hiermit zur weiteren Beantwortung und Bearbeitung der Anfrage meine private Post- und Mail-Adresse mit. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 33183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrtAntragsteller/in mit unten angefügter E-Mail vom 31. August 2018 beantragen Sie bei…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Vorgänge vom 16.8.2018 - Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 - Chemnitz - Amtshilfeersuchen der Behörden Sächsisches Staatsministerium des Innern / Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen [#33183]
Datum
12. September 2018
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1726 Sehr geehrtAntragsteller/in mit unten angefügter E-Mail vom 31. August 2018 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der Amtshilfeersuchen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen im Zusammenhang mit den Vorgängen vom 16.8.2018 in Dresden und 26.8.2018, 27.8.2018 in Chemnitz. Im BMI liegen zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine Informationen vor. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Oktober 2018 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen

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