Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte informieren Sie mich über die folgenden Sachverhalte. Übersenden Sie hierzu neben der Erklärung entsprechende Dienst- oder Verfahrensanweisungen, die das Vorgehen im Rahmen einer Beschwerde regeln.

Wie viele Beschwerden wurden zwischen 2015 und 2022 gegen den Landschaftsverband Rheinland, Fachbereich 73 eingereicht?
Wie viele Beschwerden beziehen sich dabei auf Bearbeitungszeiten?
Welche Anweisungen und Strukturen liegen der Bearbeitung von Beschwerden zugrunde?
Welche konkreten Schritte wurden in der Sache Aktenzeichen 306-43.03.01/01-101/20 unternommen, um die Beschwerde des Beschwerdeführers zu prüfen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland [#246188]
Datum
12. April 2022 14:56
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren Sie mich über die folgenden Sachverhalte. Übersenden Sie hierzu neben der Erklärung entsprechende Dienst- oder Verfahrensanweisungen, die das Vorgehen im Rahmen einer Beschwerde regeln. Wie viele Beschwerden wurden zwischen 2015 und 2022 gegen den Landschaftsverband Rheinland, Fachbereich 73 eingereicht? Wie viele Beschwerden beziehen sich dabei auf Bearbeitungszeiten? Welche Anweisungen und Strukturen liegen der Bearbeitung von Beschwerden zugrunde? Welche konkreten Schritte wurden in der Sache Aktenzeichen 306-43.03.01/01-101/20 unternommen, um die Beschwerde des Beschwerdeführers zu prüfen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage zum Betreff „Vorgehen…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage: Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland [#246188]
Datum
14. April 2022 15:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage zum Betreff „Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland“. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], am 12. April 2022 haben Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage zum Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland [#246188]
Datum
5. Mai 2022 16:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], am 12. April 2022 haben Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf elektronischem Weg an mein Haus gerichtet. Sie begehren Informationen zur Anzahl von Beschwerden gegen den Fachbereich 73 des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und zur Vorgehensweise bei derartigen Beschwerden unter Bezugnahme auf einen konkreten Vorgang. Der Anspruch auf Informationszugang aus § 4 Abs. 1 IFG NRW ist nur auf Zugang zu vorhandenen Informationen gerichtet. Eine Statistik zu der Anzahl von Beschwerden gegen den LVR bzw. konkret den Fachbereich 73 des LVR, wird jedoch nicht geführt. Die mit Ihren ersten beiden Fragen begehrten Informationen liegen im MHKBG daher nicht vor. Soweit Sie eine Auskunft darüber erbeten, welche Anweisungen und Strukturen der Bearbeitung von Beschwerden gegen den LVR zugrunde liegen, gibt es hierzu keine derartigen schriftlich festgehaltenen Verfahrensgrundsätze. Es entspricht aber der Verwaltungspraxis, bei allgemeinen (Kommunalaufsichts-)Beschwerden gegen den LVR einen Bericht des LVR zu den in der Beschwerde erhobenen Anwürfen einzuholen. In Abhängigkeit von dem Inhalt des Berichts wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Soweit mit dem Bericht die Anwürfe aufgeklärt werden konnten, erhält die sich beschwerende Person eine Rückmeldung zu dem Ausgang ihrer Beschwerde und dazu, dass sich kein Anlass für weiteres kommunalaufsichtliches Einschreiten ergeben hat. Sollte der Bericht die Anwürfe dagegen nicht aufklären können bzw. sich aus dem Sachverhalt ein Anlass dafür ergeben, wird erforderlichenfalls über die Ergreifung weiterer Aufsichtsmittel nach den §§ 25 ff. der Landschaftsverbandsordnung NRW (LVerbO NRW) entschieden. In dem Vorgang [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] wurde entsprechend diesem Verfahren vorgegangen und ein Bericht des LVR zu der eingegangenen Beschwerde eingeholt. Nach Eingang des Berichts und Auswertung erhielt die einsendende Stelle eine Beantwortung ihrer Beschwerde. Nachdem die einsendende Stelle mit dieser Beantwortung ihrer Beschwerde nicht zufrieden war, stellte sie Nachfragen, die zum Anlass genommen wurden, sich zu einer Teilfrage nochmals vom LVR berichten zu lassen. Da sich auch auf dieser Grundlage kein Anlass für kommunalaufsichtliches Einschreiten ergab, wurde dies der einsendenden Stelle abschließend mitgeteilt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, inwiefern werden Widersprüche zwischen Aussagen von Beschwerdeführern und Aussagen…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland [#246188]
Datum
6. Juli 2022 12:46
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inwiefern werden Widersprüche zwischen Aussagen von Beschwerdeführern und Aussagen des LVR überprüft? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246188/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachfolgende Anfrage. Ich werte diese nicht als…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihre Anfrage zum Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland [#246188]
Datum
13. Juli 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachfolgende Anfrage. Ich werte diese nicht als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), sondern als eine allgemeine Anfrage. Hintergrund dafür ist, dass Ihre Anfrage nicht auf die Übermittlung vorhandener Information gerichtet und das IFG NRW daher nicht einschlägig ist. Zur Beantwortung Ihrer Nachfrage nehme ich Bezug auf meine Antwort an Sie vom 05.05.2022. Wenn sich nicht aufklärbare Widersprüche zwischen dem Vortrag in einer Beschwerde über den LVR und dem Bericht des LVR ergeben, kann dies ein Anlass für die Einholung eines ergänzenden Berichts oder eine Prüfung sein, ob andere Aufsichtsmittel zu ergreifen sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <&…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage zum Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland [#246188]
Datum
13. Juli 2022 13:31
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246188/