Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) sämtliche Email-Kommunikation aus 2020 und 2021 mit folgenden Twitter Mitarbeitern und Twitter Teams bzgl. FakeNews, Desinformation, Corona Falschinformationen:
- Jack Dorsey
- Parag Agrawal
- Yoel Roth
- Olinda Hassan
- Vijaya Gadde
- Kayvon Beykpour
- Strategic Response Team-Global Escalation Team (SRT-GET) oder sein deutsches Äquivalent
Site Integrity Policy-Policy Escalation Support team (SIP-PES) oder sein deutsches Äquivalent
- Twitter’s Site Integrity team oder sein deutsches Äquivalent
2.) die Anzahl der Treffen und Telecons mit den o.g. Personen und Teams zum Thema Corona Falschinformationen mit Angabe der beteiligten deutschen Verantwortlichen.
3.) alle internen Strategiepapiere und Präsentationen der Bundesregierung, aus dem BMI, aus dem BMBF oder ihrem Haus speziell zum Thema "Umgang mit und Bekämpfung von Corona FakeNews in den sozialen Medien."
4.) Bitte machen sie explizit eine Angabe ob die Bundesregierung über interne Kanäle in die twitter Administration verfügt oder verfügt hat, mittels derer Falschinformationen bspw. zu Corona 2020 ff. unterdrückt, gelöscht oder ihre Verfasser gesperrt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 266367
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