Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle Deutschland 2000-2019 mit Impfstatus

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1) Bitte listen Sie tabellarisch auf:
die Jahre 2000-2019, Anzahl Masernfälle gesamt in << Adresse entfernt >>, die Altersgruppen 0-3Jahre, 4-18 Jahre, 18-46 Jahre und 47-100 Jahre. Zu jeder einzelnen Altersgruppe bitte eine eigene Spalte ob ungeimpft, einzeln geimpft oder voll geimpft.

An Ihrer Antwort an Frag den Staat [1] teilten Sie mit, dass es in den Jahren 2009-2019 22 Schwangere gab, die an Masern erkrankten. 12 wurden hospitalisiert. Mehr als die Hälfte davon waren geimpft.

2) Bitte teilen Sie mir den Impfstatus der zehn Schwangeren mit, die nicht hospitalisiert wurden.

3) Bitte senden Sie die internen Dokumente zu, in denen Sie sich als Behörde mit dem Problem des sekundären Impfversagens beschäftigen. Da inzwischen der größte Teil der Masernerkrankten Erwachsene sind und selbst die einmalige Impfung einen dauerhaften Schutz bei mindestens 93% der Menschen hervorruft, sollte es bei Ihnen längst thematisiert worden sein. Daher bitte ich um Ihre internen Dokumente, Briefwechsel mit dem BMG und Austausch mit anderen Institutionen (z.B. Pharmaindustrie) bezüglich des zukünftigen Vorgehens bei zunehmendem sekundären Impfversagen in der Bevölkerung.

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/masernfalle-bei-schwangeren-und-immungeschwachten-personen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Bitte listen Sie…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus [#184299]
Datum
9. April 2020 13:24
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Bitte listen Sie tabellarisch auf: die Jahre 2000-2019, Anzahl Masernfälle gesamt in << Adresse entfernt >>, die Altersgruppen 0-3Jahre, 4-18 Jahre, 18-46 Jahre und 47-100 Jahre. Zu jeder einzelnen Altersgruppe bitte eine eigene Spalte ob ungeimpft, einzeln geimpft oder voll geimpft. An Ihrer Antwort an Frag den Staat [1] teilten Sie mit, dass es in den Jahren 2009-2019 22 Schwangere gab, die an Masern erkrankten. 12 wurden hospitalisiert. Mehr als die Hälfte davon waren geimpft. 2) Bitte teilen Sie mir den Impfstatus der zehn Schwangeren mit, die nicht hospitalisiert wurden. 3) Bitte senden Sie die internen Dokumente zu, in denen Sie sich als Behörde mit dem Problem des sekundären Impfversagens beschäftigen. Da inzwischen der größte Teil der Masernerkrankten Erwachsene sind und selbst die einmalige Impfung einen dauerhaften Schutz bei mindestens 93% der Menschen hervorruft, sollte es bei Ihnen längst thematisiert worden sein. Daher bitte ich um Ihre internen Dokumente, Briefwechsel mit dem BMG und Austausch mit anderen Institutionen (z.B. Pharmaindustrie) bezüglich des zukünftigen Vorgehens bei zunehmendem sekundären Impfversagen in der Bevölkerung. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/masernfalle-bei-schwangeren-und-immungeschwachten-personen/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184299 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus [#184299]
Datum
9. April 2020 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in << Adresse entfernt >> ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus [#184299]
Datum
11. April 2020 21:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus [#184299]
Datum
14. Mai 2020 09:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus“ vom 09.04.2020 (#184299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184299
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Mai 2020 09:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus [#184299]
Datum
19. Mai 2020 08:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus“ vom 09.04.2020 (#184299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184299 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus [#184299]
Datum
19. Mai 2020 08:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehen RKI sekundäres Impfversagen bei Masern - Masernfälle << Adresse entfernt >> 2000-2019 mit Impfstatus“ vom 09.04.2020 (#184299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184299
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.04.2020
Datum
24. Juni 2020 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.04.2020
Datum
13. Juli 2020 09:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020_04_Anfrage_NAME_Schwangere.xlsx
19,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bitte entnehmen Sie die von Ihnen angefragten Informationen den beigefügten Dokumenten. Bitte beachten Sie in der Excel-Datei die unterschiedlichen Reiter, unter denen sich die verschiedenen Tabellen mit Informationen befinden. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen