Vorgehensweise für Verlustausgleich nach § 10d Abs. 1,2 EStG

Ich versteht § 10d Abs. 1,2 EStG folgendermaßen:

Es sind zuerst alle Verluste aus anderen Steuerjahren entsprechend bei den jeweiligen Einkunftsarten zu berücksichtigen (vorrangiger horizontaler Verlustausgleich). Danach werden eventuell noch bestehende Verluste einzelner Einkunftsarten vertikal durch Ermittlung und Aufsummierung des Gesamtbetrags aller Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG ausgeglichen. Die dann eventuell noch bestehenden negativen Einkünfte können dann bis zu einer Grenze in Höhe von 1.000.000 € (bzw. 2.000.000 € bei Steuerklasse III) + 60 % des den 1.000.000 € (bzw. 2.000.000 € bei Steuerklasse III) übersteigenden Betrags vor- oder rückgetragen werden. Ist das so richtig?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich versteht § 1…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Vorgehensweise für Verlustausgleich nach § 10d Abs. 1,2 EStG [#35062]
Datum
5. Dezember 2018 09:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versteht § 10d Abs. 1,2 EStG folgendermaßen: Es sind zuerst alle Verluste aus anderen Steuerjahren entsprechend bei den jeweiligen Einkunftsarten zu berücksichtigen (vorrangiger horizontaler Verlustausgleich). Danach werden eventuell noch bestehende Verluste einzelner Einkunftsarten vertikal durch Ermittlung und Aufsummierung des Gesamtbetrags aller Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG ausgeglichen. Die dann eventuell noch bestehenden negativen Einkünfte können dann bis zu einer Grenze in Höhe von 1.000.000 € (bzw. 2.000.000 € bei Steuerklasse III) + 60 % des den 1.000.000 € (bzw. 2.000.000 € bei Steuerklasse III) übersteigenden Betrags vor- oder rückgetragen werden. Ist das so richtig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise für Verlustausgleich nach § 10d…
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Betreff
AW: Vorgehensweise für Verlustausgleich nach § 10d Abs. 1,2 EStG [#35062]
Datum
8. Januar 2019 10:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise für Verlustausgleich nach § 10d Abs. 1,2 EStG“ vom 05.12.2018 (#35062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in