Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen

ich bitte um Begründung,
1 . warum entgegen der Planung aus 2015/2016 (3 Teiche im Gemeindegebiet Hoort zu renaturieren) in 2017 die Änderung zu Anpflanzungen im Gemeindegebiet Mirow erfolgte?
2. warum die Anpflanzungen (Feldhecke, Einzelbäume und Entwicklung von Intensivgrünland in Mirow auf mehreren Privatgrundstücken des gleichen Besitzers erfolgen soll?
3. wie 8 Einzelbäume auf dem Flst. 122/5 in Mirow an eine Stelle gepflanzt werden sollen, wo bereits ein nahezu geschlossener Baumbestand vorhanden ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
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Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
5. August 2019 11:19
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Begründung, 1 . warum entgegen der Planung aus 2015/2016 (3 Teiche im Gemeindegebiet Hoort zu renaturieren) in 2017 die Änderung zu Anpflanzungen im Gemeindegebiet Mirow erfolgte? 2. warum die Anpflanzungen (Feldhecke, Einzelbäume und Entwicklung von Intensivgrünland in Mirow auf mehreren Privatgrundstücken des gleichen Besitzers erfolgen soll? 3. wie 8 Einzelbäume auf dem Flst. 122/5 in Mirow an eine Stelle gepflanzt werden sollen, wo bereits ein nahezu geschlossener Baumbestand vorhanden ist?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
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Via
Fax
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
5. August 2019 11:19
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
46,9 KB
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sonde…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
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Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
7. September 2019 11:46
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen“ vom 05.08.2019 (#162763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - vorhabenbezogener-bebauungsplan-sondergebiet-junghennenanlage-gedreht.pdf Anfragenr: 162763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
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Via
Fax
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
7. September 2019 11:46
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
Fax wird verschickt...
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
44,5 KB
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre o.g. Anfrage ist im Fachdienst Bauordnung des Landkreises Ludwigslust-Parchim ni…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
9. September 2019 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre o.g. Anfrage ist im Fachdienst Bauordnung des Landkreises Ludwigslust-Parchim nicht bekannt. Ggf. liegt diese im Amt Hagenow-Land zur Beantwortung vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ggf. sollte die untere Naturschutzbehörde in dieser Sache Auskunft geben können. ...…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
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Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
9. September 2019 15:12
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ggf. sollte die untere Naturschutzbehörde in dieser Sache Auskunft geben können. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, das ist dem hohen Arbeitsanfall bei uns g…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 "Sondergebiet Junghennenanlage Hoort" - Kompensationsmaßnahmen [#162763]
Datum
22. November 2019 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, das ist dem hohen Arbeitsanfall bei uns geschuldet. Ich habe den B-Plan zuletzt bearbeitet und kann ihnen zu den Kompensationsmaßnahmen folgende Auskunft geben. Zu Ihrer Frage 1: Kompensationsmaßnahmen sind funktionsbezogen zu erfüllen, d. h. dasjenige Schutzgut in Natur und Landschaft, das beeinträchtigt wird, ist an anderer Stelle wieder aufzuwerten. In diesem Fall soll eine große Stellanlage in einem Bereich mit hochwertigem Landschaftsbild errichtet werden. Ich habe es daher für unabdingbar gehalten, die Wirkung der Anlage vor Ort zu minimieren durch Anpflanzung einer Hecke auf einer Längsseite des Baugrundstückes. Auf diese Weise ist die Anlage künftig von 3 Seiten eingegrünt und die Fernwirkung wird gemindert. Die Aufwertung der Teichanlagen in der Ortschaft hätte nicht zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes geführt. Zu Ihrer Frage 2: Für die Gemeinden ist es oft schwierig Kompensationsflächen zu finden. Der Eigentümer dieser Flächen war offensichtlich bereit, seine Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Flächen sind aus naturschutzfachlicher Sicht geeignet, sie ökologisch aufzuwerten. Zu Ihrer Frage 3: Dem B-Plan liegt eine Karte bei, auf der die Standorte der zu pflanzenden Bäume eingezeichnet sind. Ich gehe davon aus, dass dies auch so umgesetzt werden kann. Sollte sich herausstellen, dass die 8 Bäume nicht in der vorhandenen Reihe gepflanzt werden können, so wären die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen zu überarbeiten. Einsicht in den B-Plan können Sie im Fachdienst 63 (Bauamt) erhalten. Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Ansonsten stehe ich für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen