Vorhabendokumentation

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die aktuell vorliegende Version der Vorhabendokumentation der Bundesregierung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell vorl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vorhabendokumentation [#30707]
Datum
11. Juni 2018 11:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuell vorliegende Version der Vorhabendokumentation der Bundesregierung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskanzleramt
13IFG - 02814 In 2018 NA 048 Sehr geehrte XXX ich habe Ihre E-Mail vom 11. Juni 2018 erhalten. Sie beantragen dar…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13IFG - 02814 In 2018 NA 048
Datum
20. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte XXX ich habe Ihre E-Mail vom 11. Juni 2018 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell vorliegende Version der Vorhabendokumentation der Bundesregierung.“ Ich bitte zunächst um Klarstellung, wer Antragsteller ist, Sie selbst und/oder Netzpolitik.org. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: 13IFG - 02814 In 2018 NA 048 [#30707] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Antr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: 13IFG - 02814 In 2018 NA 048 [#30707]
Datum
25. Juni 2018 15:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Antragsteller bin ich im Rahmen meiner Tätigkeit für netzpolitik.org. Die IFGGebV ist bekannt. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 30707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
AZ 13IFG - 02814 - In 2018 / NA 48 Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 11. Juni 2018 beantragten Sie u.a. …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
AZ 13IFG - 02814 - In 2018 / NA 48
Datum
12. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 11. Juni 2018 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell vorliegende Version der Vorhabendokumentation der Bundesregierung.“ Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur, wenn und soweit kein in §§ 3 ff. IFG normierter Versagungsgrund oder ein ungeschriebener Ausnahmetatbestand vorliegt. Ihrem Informationsantrag stehen indes folgende Versagungsgründe entgegen: a) § 9 Abs. 3 2. Alt. IFG; Soweit die in der Vorhabendokumentation der 19. Legislaturperiode aufgeführten Vorhaben das Stadium eines Gesetzes- oder Verordnungsentwurfs erreicht haben, der von den federführenden Ministerien als Referentenentwurf auf ihren Websites veröffentlicht Werden ist (vgl. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Gesetze/node.html), oder als Regierungsentwurf im gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) von Bundestag und Bundesrat abrufbar ist (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt), sind die in der Vorhabendokumentation enthaltenen Informationen bereits öffentlich bekannt. Sie können sich die betreffende Information aus den genannten, allgemein zugänglichen Quellen in zumutbarer Weise selbst beschaffen (§ 9 Abs. 3 2. Alt. IFG). b) § 3 Nr. 3b IFG, § 4 Abs. 1 IFG: Im Übrigen wird der Informationsiugang gemäß § 3 Nr. 3b IFG und § 4 Abs. 1 IFG versagt. Demnach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden bzw. soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Die Vorschriften bezwecken den Schutz einer freien, unbefangenen Willensbildung innerhalb einer Behörde oder zwischen Behörden. Denn eine offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch sind unabdingbar für eine effektive, neutrale Entscheidungsfindung. Der Schutz umfasst den eigentlichen Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, d.h. die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung. Dazu gehören auch interne behördliche Meinungsäußerungen, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung- und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen. Dies trifft auf die Vorhabendokumentation zu. Eine Offenlegung der nicht abgeschlossenen Vorhaben der Vorhabendokumentation beeinträchtigt nicht nur die mit dem Initiativrecht der Bundesregierung untrennbar verbundene „Planungshoheit“ der Bundesregierung, sondern auch eine unabhängige Meinungsbildung der Koalitionspartner. In den Beratungen der Bundesregierung muss über das Absetzen, die Änderung sowie die Wiederaufnahme von nicht abgeschlossenen Teilen der Vorhabendokumentation in einer offenen, unbefangenen Atmosphäre entschieden werden können. c) § 3 Nr. 4 IFG: Aus den oben unter b) genannten Gründen ist die Vorhabendokumentation materiell geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Auch dies steht dem Informationszugang entgegen (§ 3 Nr. 4 IFG). II. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: 13IFG - 02814 In 2018 NA 048 [#30707] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: 13IFG - 02814 In 2018 NA 048 [#30707]
Datum
13. Juli 2018 14:56
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabendokumentation“ vom 11.06.2018 (#30707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 30707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>