Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts

Die aktuelle Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") Ihres Ministeriums, in der die prioritär vom Ministerium zu bearbeitenden Themen verzeichnet sind sowie die Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") für das Jahr 2023.
Ich weise darauf hin, dass das BMUV eine entsprechende Anfrage positiv beschieden hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/vorhabenliste-bmu/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle Vorh…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts [#248344]
Datum
5. Mai 2022 12:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") Ihres Ministeriums, in der die prioritär vom Ministerium zu bearbeitenden Themen verzeichnet sind sowie die Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") für das Jahr 2023. Ich weise darauf hin, dass das BMUV eine entsprechende Anfrage positiv beschieden hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/vorhabenliste-bmu/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 248344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248344/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts [#248344]
Datum
11. Juni 2022 15:56
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts“ vom 05.05.2022 (#248344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 100-18501/71(2022) Berlin, 15.06.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts [#248344]
Datum
15. Juni 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 100-18501/71(2022) Berlin, 15.06.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 05.05.2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 05. Mai 2022. Darin erbitten Sie die Übersendung der aktuellen Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der die prioritär vom Ministerium zu bearbeitenden Themen verzeichnet sind sowie die Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") für das Jahr 2023. § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Danach handelt es sich bei einer amtlichen Information um jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, welche nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Der Anspruch auf Informationszugang besteht hierbei nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Ihrem Antrag wird durch Übersendung der anliegenden Unterlage stattgegeben. Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht den Stand vom 08.06.2022 abbildet. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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