Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss)

Anfrage an: Landtag NRW

Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vo…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
27. Dezember 2022 17:44
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Hiermit bestätige ich den Eingang …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
3. Januar 2023 14:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 27.12.2022 betreffend Meldungen nach Artikel 33 der DSGVO. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie haben in den Datenschutzerklärungen die LDI NRW als Aufsichtsbehörde angebeben. Diese sei aber <…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
5. Januar 2023 20:41
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben in den Datenschutzerklärungen die LDI NRW als Aufsichtsbehörde angebeben. Diese sei aber << Adresse entfernt >> wie Betroffene durch Vorlage schriftlicher Mitteilungen der LDI NRW berichten << Adresse entfernt >> für Sie gar nicht zuständig! Daher fragen wir im Petitionsausschuss des EU-Parlaments nach, um Sie bei Rechenschaftspflichten nach Art. 5, 26, 30 etc. DSGVO-EU zu unterstützen, wenn nichts oder falls etwas dagegen spricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landtag NRW
Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Am 9. Januar 2023 bin ich wieder im Büro und werde Ihr Anliegen dann gerne …
Von
Landtag NRW
Betreff
Automatische Antwort: Re: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
5. Januar 2023 20:41
Status
Warte auf Antwort
Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Am 9. Januar 2023 bin ich wieder im Büro und werde Ihr Anliegen dann gerne bearbeiten. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden sich sich bitte an [geschwärzt] (E-Mail: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss)“ [#266387]
Datum
5. Januar 2023 20:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266387/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch der Landtagspräsident eine richtige Datenschutzerklärung zu haben hat, nach Ihrer verbindlichen Darstellung unzuständige Aufsichtsbehörden darin nicht anzugeben braucht, ferner Pflichten aus Art. 5, 26, 30 DSGVO-EU gelten dürften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 266387.pdf Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss)“ [#266387]
Datum
6. Januar 2023 06:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Donnerstag, 5. Januar 2023 20:49 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss)“ [#266387] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266387/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch der Landtagspräsident eine richtige Datenschutzerklärung zu haben hat, nach Ihrer verbindlichen Darstellung unzuständige Aufsichtsbehörden darin nicht anzugeben braucht, ferner Pflichten aus Art. 5, 26, 30 DSGVO-EU gelten dürften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheit ---Ihre Anfrage #266387 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit ---Ihre Anfrage #266387
Datum
25. Januar 2023 16:17
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-200/23 Ihre mail vom 5.1.2023 ________________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5.1.2023 zu Ihrem Informationszugangsverfahren ggü. dem Landtag NRW (https://fragdenstaat.de/anfrage/vorhandensein-bzw-bei-vorhandensein-kalenderdaten-der-meldungen-nach-art-33-f-dsgvo-eu-durch-den-f-die-verarbeitung-verantwortlichen-des-landtags-nrw-petitionsausschuss/). Darin teilen Sie mit, der Meinung zu sein, dass die Anfrage zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, "weil auch der Landtagspräsident eine richtige Datenschutzerklärung zu haben hat, nach Ihrer verbindlichen Darstellung unzuständige Aufsichtsbehörden darin nicht anzugeben braucht". Gleichzeitig bitten Sie um Vermittlung im Verfahren. Die auf der homepage des Landtags enthaltenen Datenschutzinformationen (https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html) sind insbesondere bezogen auf den Hinweis auf die Zuständigkeit der LDI NRW, "soweit der Präsident des Landtags Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (§ 5 Abs. 3 DSG NRW)" korrekt. Eine Vermittlung zu Ihrem ursprünglichen Antrag behalte ich mir vor, sobald die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit ---Ihre Anfrage #266387 [#266387] Guten Tag, danke. Wie jedoch Ihrer Behörde hinreiche…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit ---Ihre Anfrage #266387 [#266387]
Datum
25. Januar 2023 21:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke. Wie jedoch Ihrer Behörde hinreichend bekannt ist, desinformierte der Landtagspräsident als Behördenleitung (durch Unterlassen von Informationen sowie durch schriftliche Behauptungen, der Petitionsausschuss des Landtags sei nicht nach der DSGVO-EU verantwortlich) jahrelang Betroffene, ignorierte ihre Betroffenenrechte, musste (zusammen mit Ihnen) von Betroffenen bereits verklagt werden, weist jetzt immerhin auf die Zuständigkeit der LDI NRW hin, aber Ihre (verklagte) Behörde vehement darauf, sie sei nicht für den Petitionsausschuss des Landtags zuständig. Es ist beabsichtigt, das Schreiben Ihrer Behörde zu veröffentlichen, wenn nichts dagegen spricht. Besteht neben den unionsvertragsverletzungsverfahrensrelevnt klingenden Ausführungen nach DSGVO-EU zudem auch Anspruchsgrundlage nach IFG NRW für einfache Informationen aus dem (nach DSGVO-EU gegenüber Betroffenen voll auskunftspflichtigen) Petitionsausschuss analog zur allseits (vlt. abgesehen vom Landtag NRW) bekannten Rechtsprechung des BVerwG zum Petitionsausschuss des Bundestags? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
2. Februar 2023 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Informationen zu Meldungen nach Artikel 33 f. DSGVO betreffend den Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass bislang keine solchen Meldungen übermittelt worden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für diese zitierwürdige Information. Dann fragen wir in EU-Organen nach, um ein Vertragsverletzu…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags NRW (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
2. Februar 2023 16:07
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für diese zitierwürdige Information. Dann fragen wir in EU-Organen nach, um ein Vertragsverletzungsverfahren anzuregen. Jahrelang pochte Ihre Behörde gegenüber den nicht ersnt genommenen, besser als Sie informierten Betroffenen, der Petitionsausschuss verarbeite keine Daten nach DSGVO-Eu und sei entgegen der mehr als erwartbar gewesenen Klarstellung durch EuGH vom Sommer 2020 nicht einmal auskunftspflichtig. Später gaben Sie vor Gericht als Beklagter die LDI NRW als Aufsichtsbehörde an - diese sei aber für sie nach gesicherter schriftlicher Selbstdarstellung jenseits der Möbelbeschaffungen im voll auskunftspflichtigen Petitionsausschuss nicht zuständig. Schade, dass Sie keine Meldungen erzeugen wollten und eine unwirksame Aufsicht gegenüber Betroffenen angeben. Zur Unterstützung wollen Betroffene EU-Organe informieren - gegen diesen Staat laufen ja bereits u. a. wegen grober unionaler Missachtung der JI-Richtlinie Vertragsverletzungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Ve…
An Landtag NRW Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
2. Februar 2023 16:15
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte nehmen Sie zu Ihren Informationssammlungen folgende informationelle Gedankenverkörperung und leiten Sie diese auch an Ihre Prozessvertretung in laufenden Datenschutzverfahren gegen Sie: Die Benachrichtigungspflicht des Art. 34 ermöglicht Betroffenen zum einen Haftungsansprüche geltend zu machen, die an die Datenschutzverletzung anknüpfen (Art. 82 Abs. 1)<< Adresse entfernt >> Zum anderen kann eine Verletzung des Art. 34 seinerseits Haftungsansprüche aus Art. 82 Abs. 1auslösen, soweit eine unterlassene, verzögerte oder unverständliche Benachrichtigung einen materiellen oder immateriellen Schaden verursacht oder vertieft (vgl. auch ErwGr 86, S. 4)<< Adresse entfernt >> Martini, in: Paal/Pauly (Hg.), DSGVO-EU, BDSG, 3. Aufl., C. H. Beck 2021 (Beck’sche Kompakt-Kommentare), Rn. 7. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Ve…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
26. Mai 2023 18:21
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier ist bekannt, dass Sie diverse Betroffenen dahingehend (des)informierten, der Petitionsausschuss des Landtags sei nicht nach DSGVO-EU verantwortlich. Wer ist aber - nach erwartbarer Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH (s. Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-33/22) f. Ihre Untersuchungsausschüsse im Landtag als Aufsicht nach Art. 77, 58 DSGVO verantwortlich? Bitte schicken Sie auch Ihre Datenschutzhinweise zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/
Landtag NRW
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Ve…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
22. Juni 2023 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, zu Ihren E-Mails vom 26.05.2023, 27.05.2023 und 08.06.2023 kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben: Der Link zu den Datenschutzhinweisen ist Ihnen aus vorherigen Antworten auf Ihre Anfragen bereits bekannt (https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html). Soweit der Landtag Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (§ 5 Abs. 3 DSG NRW), ist zuständige Aufsichtsbehörde die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Ve…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhandensein bzw. bei Vorhandensein: Kalenderdaten der Meldungen nach Art. 33 f. DSGVO-EU durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen des Landtags (Petitionsausschuss) [#266387]
Datum
23. Juni 2023 10:41
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank f. Ihre (leider ausweichende, unspezifisch klingende) Antwort. Die Beh. DSB des schwarz-grün regierten Hessischen Landtags meint auf fragdenstaat.de, die Untersuchungsausschüsse ihres Landtags hätten keine Aufsicht nach DSGVO, da dort - gegen die Auffassung des Generalanwalts am EuGH "parlamentarisch" ge- und verarbeitet werde. Versteckt sich diese Auffassung und Selbstdarstellung auch in Ihrer ausweichend formulierten Verlinkung zu Datenschutzhinweisen? (Dies zumal auch die LDI NRW immer wieder schreibt, sie sei nicht einmal im Falle des Petitionsausschuss Ihres Landtags die Aufsicht.) Bitte um eine klare Antwort zu einer klar formulierten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Danke. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266387/