Vorhandensein /Kalenderdatum der Meldung einer Datenschutzfolgeabschätzung für die Verkaufspläne der kritischen Infrastruktur des Flughafens Frankfurt-Hahn an kremlnahe Investoren aus der Russ. Föderation

Vorhandensein /Kalenderdatum der Meldung einer Datenschutzfolgeabschätzung für die Verkaufspläne der kritischen Infrastruktur des Flughafens Frankfurt-Hahn an kremlnahe Investoren aus der Russ. Föderation

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorhandensein /Kalenderdatum der M…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Vorhandensein /Kalenderdatum der Meldung einer Datenschutzfolgeabschätzung für die Verkaufspläne der kritischen Infrastruktur des Flughafens Frankfurt-Hahn an kremlnahe Investoren aus der Russ. Föderation [#269776]
Datum
8. Februar 2023 16:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandensein /Kalenderdatum der Meldung einer Datenschutzfolgeabschätzung für die Verkaufspläne der kritischen Infrastruktur des Flughafens Frankfurt-Hahn an kremlnahe Investoren aus der Russ. Föderation
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269776/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0015-0104 LfDI.0002 Schreiben an Petent Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten S…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0015-0104 LfDI.0002 Schreiben an Petent
Datum
15. Februar 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen

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AW: GZ 900-0003#2023/0015-0104 LfDI.0002 Schreiben an Petent [#269776] Guten Tag, nach Beschluss des OVG NRW darf…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 900-0003#2023/0015-0104 LfDI.0002 Schreiben an Petent [#269776]
Datum
15. Februar 2023 17:51
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Beschluss des OVG NRW darf keine anlasslose Abfrage von personenbezogenen Daten bei Informationsfreiheitsanträgen erfolgen. Daran halten sich der Bundesdatenschutzbeauftragter und mehrere mir bekannte Landesaufsichtsbehörden für Informationsfreiheit. Ich stelle eine Beschwerde an den << Adresse entfernt >>, um - ergänzend zu laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der EU-Richtlinie 680/2016 ein weiteres anzuregen, auch bei Ungleichbehandlung beim Zugang zu Informationen je nach Bundesland. Im Übrigen fragen wir sonst auch in anderen Organen nach, habe Erfahrung mit wörtlich übernommenen Entwürfen an Parteisprecher/innen zu kleinen Anfragen an Landesregierungen auch in anderen Bundesländern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269776/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>