Vorkaufsrecht Blankenburg

Eine Bestätigung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Gründstücke Grünkardinalweg 52 sowie Papstfinkweg 16. Für wieviel hat das Land Berlin diese Grundstücke gekauft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorkaufsrecht Blankenburg [#60215]
Datum
6. März 2019 14:34
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Bestätigung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Gründstücke Grünkardinalweg 52 sowie Papstfinkweg 16. Für wieviel hat das Land Berlin diese Grundstücke gekauft?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist hie…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden
Datum
20. März 2019 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen. Bevor ich die Bearbeitung beginne, würde ich gern wissen, ob Sie die jeweiligen Kaufverträge insgesamt einsehen möchten oder ob Sie lediglich am Kaufpreis interessiert sind. Ihr Anspruch besteht im Grundsatz. Der Umfang muss hier geprüft werden. Das Verfahren nach dem IFG wird wie folgt durchgeführt. Ich frage die Kaufvertragsparteien, ob aus ihrer Sicht etwas gegen die Bekanntgabe der Kaufpreise bzw. der Kaufverträge spricht. Dies könnte gem. § 7 IFG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) der Fall sein. Ich werte diese Anhörungen aus und entscheide über Ihren Anspruch unter Beachtung des IFG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Zu beachten sind auch Interessen des Landes Berlin als Vorkaufsberechtigtem. Wenn eine Partei sich gegen die Einsichtnahme ausspricht, wird ein Bescheid entsprechend dem Ergebnis meiner Prüfung angefertigt. Erst wenn dieser Bescheid Rechtskraft erlangt hat, kann Ihnen die Einsichtnahme gewährt werden. Andernfalls müssten Sie den Rechtsweg beschreiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
29. März 2019 09:45
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wenn eine Einsicht möglich wäre, würde ich diese gerne in Anspruch nehmen. Es interessiert mich im Kaufvertrag, neben dem Kaufpreis, hauptsächlich, ob dort Sachen in Bezug auf den baulichen Status des Grundstückes erwähnt werden, z.B. ob es sich um Bauland, Rohbauland oder Grünfläche handelt. Dieser Kaufpreis ist ziemlich hoch und würde ehr auf Bauland hindeuten. Auch die Nutzung und die Möglichkeiten der Bebaubarkeit wären von Interesse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrteAntragsteller/in mei…
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
3. August 2019 11:21
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorkaufsrecht Blankenburg“ vom 06.03.2019 (#60215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrteAntragsteller/in die …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
5. August 2019 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Verzögerung des Verfahrens liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Ich hatte Ihnen am 29.3.2019 ein Schreiben per Post übersandt und eine Frage gestellt. Diese ist nach meiner Aktenlage hier bisher nicht von Ihnen beantwortet worden. Das Verfahren ruht daher. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrteAntragsteller/in ein…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
17. Oktober 2019 07:59
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Akteneinsicht ist nicht notwendig. Bitte beantworten sie nur meine Eingangsfrage. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Bestätigung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Gründstücke Grünkardinalweg 52 sowie Papstfinkweg 16. Für wieviel hat das Land Berlin diese Grundstücke gekauft? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrteAnt…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
17. Oktober 2019 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin ab dem 21.10.19 wieder im Dienst. Die Mail wird nicht weitergeleitet. MfG Huber IV C/D Jur / IV C 2
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrt…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
23. Dezember 2019 20:14
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte ihnen am 17.10.2019 ein E-Mail zugesendet, die immer noch nicht bearbeitet bzw. beantwortet wurde. Eine Akteneinsicht ist nicht notwendig. Bitte beantworten sie nur meine Eingangsfrage. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Bestätigung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Gründstücke Grünkardinalweg 52 sowie Papstfinkweg 16. Für wieviel hat das Land Berlin diese Grundstücke gekauft? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/60215

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215] Sehr geehrt…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin - Vorkaufsrechte Blankenburger Süden [#60215]
Datum
27. Dezember 2019 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige, dass das Land Berlin das Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit der Vorkaufsrechtsverordnung für den Voruntersuchungsbereich Blankenburger Süden für die beiden Grundstücke Grünkardinalweg 52 und Papstfinkweg 16 wahrgenommen hat. Die Kaufpreise unterliegen nicht dem Akteneinsichtsrecht nach dem IFG Berlin. Der Aushandlung der Kaufpreise liegen keine öffentlich-rechtlichen Regeln zu Grunde. Vielmehr ist dies ausschließlich Sache der beiden Kaufvertragsparteien. Ich werte Ihren Antrag als Aktenauskunftsantrag und übersende Ihnen die Gebührenrechnung per Post. Mit freundlichen Grüßen