Vorkommnisse in der Deutschen Marine seit 2015
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die absoluten Zahlen für die folgenden Ereignisse oder Vorfälle bei der Teilstreitkraft Marine für die Jahre 2015 bis 2021 (aufgelistet pro Jahr):
a) scharfe Schussabgaben durch Bordwaffen der Flottenschiffe, die nicht im Rahmen einer Übung erfolgt sind;
b) durch Flottenschiffe verletzte oder getötete Personen durch die Verwendung von Bordwaffen;
c) durch Boarding-Teams verhaftete, festgesetzte oder in Gewahrsam genommene Personen;
d) durch Boarding-Teams verletzte oder getötete Personen durch die Verwendung von Schusswaffen;
e) Betreten fremder Schiffe mit vorherige Einverständniserklärung des Schiffes ("friendly approach");
f) Betreten fremder Schiffe ohne vorherige Einverständniserklärung und ggf. mit Einsatz von Zwangsmitteln ("unfriendly approach");
g) im Dienst verletzte oder getötete Marinesoldaten durch Einwirkung Dritter.
2. Sofern zutreffend, bitte um bezüglich der oben genannten Ereignisse um folgende Präzisierungen respektive Aufschlüsselungen:
1a) Grund für Schussabgabe, Schiffsklassifizierung und Klasse;
1b) Grund für Schussabgabe, Schiffsklassifizierung und Klasse, verletzt/getötet;
1d) verletzt/getötet;
1f) Grund für Boarding, Schiffsklassifizierung und Klasse, eingesetztes Boardingmittel (Hubschrauber / Speedboot / Andere);
1g) verletzt/getötet, Ursache, Zugehörigkeit Streitkräfte oder Organisation des verantwortlichen Dritten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich bin der Auffassung, dass die reine Nennung der Vorkommnisse in Absatz 1 keine nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr oder Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben wird. Sollten Sie Teile meiner Anfrage gemäss § 3 Abs. 5 IFG ablehnen wollen, bitte ich um eine genaue Begründung, inwiefern die Bekanntmachung des Vorkommnisses eine nachteilige Auswirkung auf die oben genannten Beziehungen und Institutionen hat.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Innerhalb der Behörde gestatte ich die Weitergabe meiner Daten, sofern dies für die Bearbeitung des Antrags notwendig und unumgänglich ist. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2022
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2. März 2022
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