Vorladung zum Verkehrsunterricht nach § 48 StVO

Wie häufig wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 bis QIII 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

Bitte pro Jahr aufschlüsseln.

Ich bitte um exklusive Kommunikation per Email. Auf Bescheide per Post kann verzichtet werden. Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorladung zum Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#231552]
Datum
22. Oktober 2021 21:03
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 bis QIII 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde. Bitte pro Jahr aufschlüsseln. Ich bitte um exklusive Kommunikation per Email. Auf Bescheide per Post kann verzichtet werden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231552/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG (unser Az.: V-36-2-031-A-04/21) z…
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG (unser Az.: V-36-2-031-A-04/21)
Datum
5. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
830,6 KB
zu der Anfrage vom 22.10.2021 liegen keine Daten vor.