Vorlage Personalausweis
gemäß § 34 Personalausweisgesetz, sind Sie berechtigt, die Vorlage für den Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland zu entwerfen. Bitte teilen Sie mir mit, weshalb es zwischen Ihrer Vorlage und § 5 PAuswG gravierende Unterscheide gibt, welche sind:
1. Familienname
10. Staatsangehörigkeit
Beide Punkte stimmen nicht mit dem Gesetz überein. Auch konnte ich keine Rechtsgrundlage finden, welche es Ihrer Behörde erlaubt, vom § 5 PAuswG abweichende Angaben im Personalausweis darzustellen.
Gemäß 1. haben Sie den Familiennamen auszuweisen. Sie stellen jedoch nur den Namen dar. Wie auch in der PAuswV dargestellt wird, handelt es sich um einen juristischen Unterschied von "Name" und Familienname"
Zitat:
"a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, ...
b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, ..."
Es ist daher unverständlich, weshalb im Personalausweis, nach ihrem Muster, der Name und nicht der Familienname angegeben wird.
Gemäß 10. müsste die Staatsangehörigkeit dargestellt werden. Hier verwenden Sie den Begriff "deutsch", welche sich aber nicht als Staatsangehörigkeit identifizieren lässt. Ein Staat mit dem Namen "deutsch" ist mir jedenfalls nicht bekannt. Nachvollziehbar wäre: "Bundesrepublik Deutschland", "Deutsche/Deutscher" (gemäß Staatsangehörigkeitsausweis).
Ich bitte daher um Mitteilung, weshalb und auf welchen Rechtsgrundlagen diese abweichenden Daten im Personalausweis dargestellt werden. Zusätzlich bitte ich um Mitteilung, aus welchem Grund der Personalausweis nicht die Staatsangehörigkeit nachweist, sondern nur die Vermutung darstellt. Unter 10. soll ja die Staatsangehörigkeit dargestellt werden. Würde die Staatsangehörigkeit dargestellt werden, sollte der Personalausweis auch reichen, um die Staatsangehörigkeit nachweisen zu können. O
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. November 2017
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15. Dezember 2017
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