Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992

- LVO zur Ausführung des RuStAG vom 28. 11. 1991 (GVBl. 524)
- LVO über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen vom 12. 3. 1992 (GVBl. 82 = StAZ 1992, 289), idF v. 23. 11. 2004 (GVBl. II/ 2004, S. 890)
- Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992

Ich konnte diese Verwaltungsvorschriften leider nicht im Internet finden.
Sind diese Verwaltungsvorschriften weiterhin gültig?

Vielen Dank

Ergebnis der Anfrage

Da hab ich wohl die falsche Behörde erwischt. Anfrage wurde erneut gestellt, diesmal aber an das Ministerium des Innern (Brandenburg).

https://fragdenstaat.de/a/5969

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2014
  • Frist
    18. April 2014
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992 [#5962]
Datum
17. März 2014 23:02
An
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
- LVO zur Ausführung des RuStAG vom 28. 11. 1991 (GVBl. 524) - LVO über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen vom 12. 3. 1992 (GVBl. 82 = StAZ 1992, 289), idF v. 23. 11. 2004 (GVBl. II/ 2004, S. 890) - Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992 Ich konnte diese Verwaltungsvorschriften leider nicht im Internet finden. Sind diese Verwaltungsvorschriften weiterhin gültig? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

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Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Sehr geehrter Herr Abbasi, die Zentrale Ausländerbehörde hat auf dem Gebiet der Staatsangehörigkeits- und Einbürg…
Von
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Betreff
AW: Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992 [#5962]
Datum
18. März 2014 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, die Zentrale Ausländerbehörde hat auf dem Gebiet der Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten keinerlei sachliche Zuständigkeit. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde in dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Mit freundlichen Grüßen Frank Nürnberger Leiter der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg Poststr. 72 15890 Eisenhüttenstadt Tel.-Nr.: 03364/427-200 Fax-Nr.: 03364/427-202 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>