vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes "Schulen in Potsdam"

Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum abgebrochenen ÖPP-Verfahren zur Sanierung der Gymnasien "Humboldt", "Goethe" und "Einstein" in Potsdam. Die Untersuchung wurde durch einen Beraterbund unter der Federführung der Firma "Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH" erstellt und vom Kommunalen Immobilienservice (KIS) in Auftrag gegeben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2013
  • Frist
    3. Dezember 2013
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
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Betreff
vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes "Schulen in Potsdam"
Datum
31. Oktober 2013 14:21
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum abgebrochenen ÖPP-Verfahren zur Sanierung der Gymnasien "Humboldt", "Goethe" und "Einstein" in Potsdam. Die Untersuchung wurde durch einen Beraterbund unter der Federführung der Firma "Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH" erstellt und vom Kommunalen Immobilienservice (KIS) in Auftrag gegeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schn…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes "Schulen in Potsdam"
Datum
31. Oktober 2013 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Poststelle der Landeshauptstadt Potsdam
Stadtverwaltung Potsdam
Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrem Antrag vom 31.10.2013 an d…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat
Datum
26. November 2013 07:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrem Antrag vom 31.10.2013 an die Landeshauptstadt Potsdam nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg, dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bitten Sie um Zusendung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu einem ÖPP-Verfahren zur Sanierung von drei Potsdamer Gymnasien. Unter Hinweis auf § 4 Absatz 2 Nr. 1 AIG beabsichtigen wir, den Antrag abzulehnen. Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus dem Jahre 2010 war Anlage eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 23.06.2010. Dieses berechtigt grundsätzlich zu einer Ablehnung eines Akteneinsichtsantrages, sofern nicht das Interesse an der Einsichtnahme das entgegenstehende öffentliche Interesse im Einzelfall überwiegt (§ 4 Absatz 2 a.E. AIG). Vor einer endgültigen Entscheidung bitte ich insoweit um eine Darlegung Ihres Interesses an der begehrten Akteneinsicht bzw. der Übersendung der Unterlagen. Sollten wir innerhalb von drei Wochen nichts mehr von Ihnen hören, so werden wir dann auf der Basis der Aktenlage entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
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Betreff
AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046]
Datum
29. November 2013 11:11
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine AIG-Anfrage. Mein Interesse an der Einsicht in die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU) zu dem ÖPP-Verfahren zur Sanierung von drei Potsdamer Gymnasien ist vor allem wissenschaftlicher Natur, da das Projekt in gewisser Weise einzigartig ist, weil dieses ÖPP-Vorhaben in einem sehr fortgeschrittenen Stadium der Vergabe und entgegen des Ergebnisses aus der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abgebrochen wurde. Aus eben diesem einzigartigen Verlauf ergibt sich auch die Frage, inwiefern die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung methodisch korrekt durchgeführt wurde, was nur durch eine Einsicht in die Unterlagen genauer untersucht werden könnte. Ein Interesse an der Einsichtnahme für die allgemeine Öffentlichkeit und insbesondere die Bürger der Stadt Potsdam ergibt sich darüber hinaus dadurch, dass gerade weil das Projekt erst zu einem sehr fortgeschrittenen Zeitpunkt abgebrochen wurde, u.U. vermeidbare Kosten zulasten des Steuerzahlers in Kauf genommen wurden und es fraglich ist, ob dies auf den vorgelagerten Stufen des ÖPP-Prozesses (z.B. durch die vWU) hätte verhindert werden können. Abschließend möchte ich zur Abwägung der gegenseitigen Interessen zu bedenken geben, dass, zumindest soweit ich das beurteilen kann, das öffentliche Interesse, welches sich nach AIG-Wortlaut wohl vornehmlich auf das Interesse der öffentlichen Verwaltung bzw. das fiskalische Interesse der Stadt Potsdam bezieht, an der Geheimhaltung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in diesem expliziten Fall verhältnismäßig gering ausfällt. Dies liegt daran, dass das Projekt sich nicht in der Realisierung befindet, sondern bereits abgelehnt wurde, und das Verfahren bereits mehrere Jahre zurück liegt. Darüber hinaus sind auch keine negativen Auswirkungen auf Folgeprojekte zu befürchten, da Hochbauvorhaben grundsätzlich vergleichsweise projektspezifisch sind. Des Weiteren besteht meiner Ansicht nach auch nicht die Gefahr, dass einzigartiges Know-how der öffentlichen Verwaltung durch die Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung preisgegeben wird, da das Wissen zu solchen Untersuchungen in mehreren öffentlich zugänglichen Leitfäden wie dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ der Arbeitsgemeinschaft der Finanzministerkonferenz (2006) oder dem Leitfaden „PPP im öffentlichen Hochbau“ von PwC et al. (2003) kodifiziert wurde. Vielen Dank für ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst bedank…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046]
Datum
12. Dezember 2013 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst bedanke ich mich für Ihre umfangreiche Darstellung zur Begründung Ihrer beantragten Akteneinsicht. Das sich daraus ergebende Interesse Ihrerseits muss nunmehr mit den Interessen der Landeshauptstadt Potsdam bzw. des KIS abgewogen werden. Hierzu ist auch und insbesondere die Zustimmung der drei Unternehmen, die damals an der Erarbeitung der vWU beteiligt waren, einzuholen; dieses ist mit Datum vom heutigen Tage geschehen. Sobald mir die Auskünfte vorliegen, werde ich eine abschließende Entscheidung treffen. Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inf…
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Von
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Betreff
AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046]
Datum
14. Januar 2014 14:09
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes "Schulen in Potsdam"" vom 31.10.2013 (#5046) wurde von Ihnen bislang nicht abschließend beantwortet und Ihre letzte Rückmeldung ist bereits mehr als einen Monat her. Sie haben damit die ursprüngliche gesetzliche Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Stadtverwaltung Potsdam
AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich v…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046]
Datum
23. Januar 2014 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich verweise auf unsere Zwischeninformation vom 12.12.2013. Leider liegen bislang noch nicht alle angefragten Auskünfte vor. Sobald diese bei uns eingegangen sind, werde ich einen entsprechenden Bescheid fertigen. Da die rechtssichere Zustellung eines Bescheides in elektronischer Form nicht möglich ist, bitte ich Sie, mir eine zustellfähige postalische Anschrift zukommen zu lassen, um auch über diese Anschrift die weitere Korrespondenz führen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046] Sehr geehrte Damen und Herren,…
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Von
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Betreff
AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046]
Datum
23. Januar 2014 14:43
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich Ihnen meine postalische Anschrift zukommen lasse, wüsste ich gerne, um was für eine Art Bescheid es sich handelt, den sie mir "fertigen" wollen. Falls es sich dabei um einen Gebührenbescheid handeln sollte, verweise ich auf meine Email vom 31.10.2013: "Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben." Ich denke ferner, dass die etwaige Zustellung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch problemlos elektronisch möglich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen,
Stadtverwaltung Potsdam
AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046] Sehr geehrter Herr Antragstelle…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046]
Datum
28. Januar 2014 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 23.01.2014. Bei der beantragten Akteneinsicht handelt es sich formal um ein Verwaltungsverfahren, das den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unterliegt. Nach § 69 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. §§ 9, 63 VwVfG sind abschließende Verwaltungsakte schriftlich zu erlassen, schriftlich zu begründen und den Beteiligten zuzustellen, siehe auch § 6 Absatz 1 Satz 8 AIG. Die Möglichkeit des Erlasses eines elektronischen Verwaltungsaktes nach § 69 Absatz 1 Satz 2 VwVfG besteht bei der Landeshauptstadt Potsdam nicht. Eine Zustellung erfolgt unter den Voraussetzungen des § 2 Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG). Bei der Zustellung durch einen Erbringer von Postdienstleistungen ist somit die Kenntnis der genauen Anschrift erforderlich. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden Gebühren für die beantragte Akteneinsicht bzw. deren Ablehnung nicht erhoben. Ich verweise an dieser Stelle auf den § 7 AIG, der die Art und Weise des Informationszuganges in das pflichtgemäße Ermessen der zuständige Behörde stellt. Soweit ein Anspruch auf Informationszugang nach AIG besteht, wird dieser durch Gewährung von Akteneinsicht in die Originaldokumente, Übermittlung von Vervielfältigungen, elektronische Post, Zurverfügungstellung von Informationsträgern oder in sonstiger Weise erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046] [#5046] Sehr geehrte Damen…
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Betreff
AW: AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046] [#5046]
Datum
28. Januar 2014 11:22
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Bitte übersenden Sie bei Genehmigung der Akteneinsicht das Dokument an die unten stehende Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Antrag auf Akteneinsicht nach den Vorschriften des (AIG) zu dem Vorgang "Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projekts Schulen in Potsdam"
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach den Vorschriften des (AIG) zu dem Vorgang "Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projekts Schulen in Potsdam"
Datum
10. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Stadtverwaltung Potsdam
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Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: AW: AW: Antw: AW: Akteneinsicht - Plattform Frag den Staat [#5046] [#5046] [#5046] [#5046]
Datum
10. Februar 2014 13:12
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Datum vom heutigen Tag ist der Bescheid zu dem von Ihnen beantragten Informationszugang in die Post gegeben worden. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Bescheid und dem zugehörigen Anschreiben. Mit freundlichen Grüßen