Vorlaufzeit Lichtzeichenanlagen Radfahrende

Antrag nach dem NUIG/VIG

Guten Tag,

der schwere Radunfall am 9. Februar dieses Jahres im Osnabrücker Hafen ist uns allen in Erinnerung geblieben.
Eine Frau wurde von einem rechtsabbiegenden LKW-Fahrer überfahren. Der LKW-Fahrer ließ den Radfahrer vor dem Unfallopfer passieren und fuhr dann an, um rechts abzubiegen, dabei überfuhr er das Opfer mit seinem LKW.
Um solche Unfälle zu verhindern, haben Radfahrende eigene Lichtverkehrsanlagen, die ein Vorlaufgrün beinhalten, sodass die Kreuzung geräumt werden kann und es seltener zu gefährlichen Situationen, wie der oben beschriebenen kommen, kann.
Das Vorlaufgrün ist an den meisten Ampeln im Osnabrücker Stadtgebiet ziemlich genau eine Sekunde lang (eigene Beobachtung). Diese Zeit erscheint mir sehr kurz, um eine sichere Räumung des Kreuzungsbereichs zu gewährleisten. In Münster gibt es einen Leitfaden zur Radverkehrssignalisierung (siehe https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_verkehrsplanung/pdf/signale_radverkehr.pdf )
In diesem wird von einer Vorlaufgrünphase von mehreren Sekunden gesprochen, es werden in unterschiedlichen Kontexten Zeiten von 4 bis 6 Sekunden genannt.

Darauf aufbauend folgende Fragen:

1) Gibt es solch einen Leitfaden in Osnabrück?
2) Wer legt die Vorlaufzeit für Radfahrende fest?
3) Wie lang sind die Vorlaufzeiten im Durchschnitt?
4) Welche Vorlaufzeit ist standardmäßig Vorgabe z. B. bei Neuprogrammierung?
5) Gab es in der Vergangenheit (letzten 20 Jahre) Änderungen an diesem Standard? Wenn ja, welche?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Stadt Osnabrück - Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorlaufzeit Lichtzeichenanlagen Radfahrende [#273191]
Datum
15. März 2023 21:15
An
Stadt Osnabrück - Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> der schwere Radunfall am 9. Februar dieses Jahres im Osnabrücker Hafen ist uns allen in Erinnerung geblieben.<< Antragsteller:in >> Eine Frau wurde von einem rechtsabbiegenden LKW-Fahrer überfahren. Der LKW-Fahrer ließ den Radfahrer vor dem Unfallopfer passieren und fuhr dann an, um rechts abzubiegen, dabei überfuhr er das Opfer mit seinem LKW.<< Antragsteller:in >> Um solche Unfälle zu verhindern, haben Radfahrende eigene Lichtverkehrsanlagen, die ein Vorlaufgrün beinhalten, sodass die Kreuzung geräumt werden kann und es seltener zu gefährlichen Situationen, wie der oben beschriebenen kommen, kann.<< Antragsteller:in >> Das Vorlaufgrün ist an den meisten Ampeln im Osnabrücker Stadtgebiet ziemlich genau eine Sekunde lang (eigene Beobachtung). Diese Zeit erscheint mir sehr kurz, um eine sichere Räumung des Kreuzungsbereichs zu gewährleisten. In Münster gibt es einen Leitfaden zur Radverkehrssignalisierung (siehe https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_verkehrsplanung/pdf/signale_radverkehr.pdf )<< Antragsteller:in >> In diesem wird von einer Vorlaufgrünphase von mehreren Sekunden gesprochen, es werden in unterschiedlichen Kontexten Zeiten von 4 bis 6 Sekunden genannt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Darauf aufbauend folgende Fragen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Gibt es solch einen Leitfaden in Osnabrück?<< Antragsteller:in >> 2) Wer legt die Vorlaufzeit für Radfahrende fest?<< Antragsteller:in >> 3) Wie lang sind die Vorlaufzeiten im Durchschnitt?<< Antragsteller:in >> 4) Welche Vorlaufzeit ist standardmäßig Vorgabe z. B. bei Neuprogrammierung?<< Antragsteller:in >> 5) Gab es in der Vergangenheit (letzten 20 Jahre) Änderungen an diesem Standard? Wenn ja, welche?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273191/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Osnabrück - Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen
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Von
Stadt Osnabrück - Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERNE MAIL] Vorlaufzeit Lichtzeichenanlagen Radfahrende [#273191]
Datum
15. März 2023 21:15
Status
Warte auf Antwort
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Stadt Osnabrück - Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen mit den folgenden Zeilen gerne aus Sicht der Sign…
Von
Stadt Osnabrück - Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen
Betreff
AW: Vorlaufzeit Lichtzeichenanlagen Radfahrende [#273191]
Datum
16. März 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
9,4 KB


Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen mit den folgenden Zeilen gerne aus Sicht der Signaltechnik beantworten möchte. Ich habe [geschwärzt], die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Osnabrück, hier einmal mit in CC genommen – allerding ist [geschwärzt] derzeitig abwesend und kann Ihre Fragen daher erst nach Ihrer Rückkehr beantworten. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle die Punkte, die ich Ihnen bereits beantworten kann, schon einmal erläutern. · Gibt es solch einen Leitfaden in Osnabrück? o Einen explizit ausformulierter Leitfaden ist mir nicht bekannt, allerdings haben wir uns in der Signaltechnik grundsätzlich bei Überplanungen von Knotenpunkten und deren Signalisierung die Überprüfung genau dieser Aspekte explizit auf die Agenda geschrieben. · Wer legt die Vorlaufzeit für Radfahrende fest? o Jeder Knoten, der planerisch geändert wird, wird durch die Kolleginnen und Kollegen geprüft. Hierbei geht es stets um die Frage, ob sich ein bei Rot haltender Radfahrer im Sichtfeld des parallel stehen Kraftfahrzeugverkehres befindet oder nicht – denn genau diesen Aspekt soll der Vorlauf für den Radverkehr erreichen. Befinden sich die Haltlinien auf gleicher Höhe, wird dem Radverkehr ein Vorlauf entsprechend des baulich vorhandenen Versatzes gewährt. · Wie lang sind die Vorlaufzeiten im Durchschnitt? o Einen Durchschnittswert kann bei 217 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet nicht ermittelt werden, weiter gilt es eben auch unter diesem Aspekt die jeweils baulichen Gegebenheiten zu beachten. · Welche Vorlaufzeit ist standardmäßig Vorgabe z. B. bei Neuprogrammierung? o In der Regel nehmen wir hier einen Vorlauf von 2 Sekunden an. Jedoch betrachten wir jeden Fall für sich, da eine pauschale Antwort aus unserer Sicht nicht aussagekräftig ist. Die Vorläufe müssen der Situation angepasst werden. · Gab es in der Vergangenheit (letzten 20 Jahre) Änderungen an diesem Standard? Wenn ja, welche? o Früher wurde, so mein Kenntnisstand, dem Radverkehr kein Vorlauf oder nur ein Vorlauf von einer Sekunde gewährt. Mittlerweile differenzieren wir, wie zuvor erwähnt, je nach Situation. Weiter als ein eingerichteter Vorlauf geht auch die Rückversetzung der Haltlinie des motorisierten Verkehrs – und ist daher auch, sofern möglich, unser Mittel der Wahl. Dann befindet sich ein bei Rot wartender Radfahrer schon auf Grund der vorherrschenden, baulichen Gegebenheit, im Sichtfeld des wartenden motorisierten Verkehrs. Abschließend möchte ich Ihnen noch folgendes mitteilen. Die Betrachtung der Vorlaufsituation des Radverkehrs ist aus unserer Sicht durchaus eine wesentliche, jedoch löst sie in keinster Weise die Konfliktfälle im fließenden Verkehr. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass zu lange Vorlaufzeiten auch durchaus kontraproduktiv sein können. Wenn sich beim motorisierten Verkehr schleichend der Eindruck einstellt, dass auch bei Freigabe des Radsignals angefahren wird (explizit am Knotenpunkt Rissmüllerplatz, FR vom Hasetor kommend in Richtung Heger Tor, zu beobachten) ist dem Radverkehr leider auch nicht geholfen. Daher der angenommene, situativ angepasste Vorlauf von 2 Sekunden. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben, stehe Ihnen aber auch im weiteren Verlauf gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] < > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] ) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt]

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AW: Vorlaufzeit Lichtzeichenanlagen Radfahrende [#273191]
Datum
25. März 2023 06:59
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