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Vorliegende Berichte der IFB gemäß § 8 (2) StudGebVO

Gemäß § 8 (2) StudGebVO muss die IFB Hamburg den Hochschulen "für jedes Semester einen Bericht über die Erfüllung der Aufgaben nach § 6d HmbHG in der am 30. September 2012 geltenden Fassung, unter anderem über die Entwicklung der Auszahlungen von Mitteln an die jeweilige Hochschule, die gewährten Stundungen und die offenen Gebührenforderungen" erstatten.

Nach Auskunft der Universität Hamburg liegt der UHH jedoch trotz dieser Verpflichtung kein einziger Bericht der IFB vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-der-ifb-uber-gestundete-studiengebuhren/).

Bitte senden Sie mir in der BWF vorliegende Unterlagen zu, aus denen hervorgeht, warum die IFB keine Berichte an die Universität Hamburg erstattet,
und, sofern vorhanden,
in der BWF vorliegende Berichte an die Hochschulen nach § 8 (2) StudGebVO

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorliegende Berichte der IFB gemäß § 8 (2) StudGebVO [#35606]
Datum
7. Januar 2019 11:48
An
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gemäß § 8 (2) StudGebVO muss die IFB Hamburg den Hochschulen "für jedes Semester einen Bericht über die Erfüllung der Aufgaben nach § 6d HmbHG in der am 30. September 2012 geltenden Fassung, unter anderem über die Entwicklung der Auszahlungen von Mitteln an die jeweilige Hochschule, die gewährten Stundungen und die offenen Gebührenforderungen" erstatten. Nach Auskunft der Universität Hamburg liegt der UHH jedoch trotz dieser Verpflichtung kein einziger Bericht der IFB vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-der-ifb-uber-gestundete-studiengebuhren/). Bitte senden Sie mir in der BWF vorliegende Unterlagen zu, aus denen hervorgeht, warum die IFB keine Berichte an die Universität Hamburg erstattet, und, sofern vorhanden, in der BWF vorliegende Berichte an die Hochschulen nach § 8 (2) StudGebVO
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, deren Eingang ich hiermit gern bestätige. Ich habe Ihr Anl…
Von
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Betreff
AW: Vorliegende Berichte der IFB gemäß § 8 (2) StudGebVO [#35606]
Datum
7. Januar 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, deren Eingang ich hiermit gern bestätige. Ich habe Ihr Anliegen an die zuständigen Stellen weitergeleitet und bitte Sie um etwas Geduld. Wir kommen wieder auf Sie zu. Herzliche Grüße
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7.1.2019 übersenden wi…
Von
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Betreff
WG: Vorliegende Berichte der IFB gemäß § 8 (2) StudGebVO [#35606]
Datum
7. Februar 2019 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
30,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 7.1.2019 übersenden wir Ihnen die beigefügte E-Mail der IFB. Wir weisen darauf hin, dass die BWFG nicht Aufsichtsbehörde für die IFB ist und stellen anheim, sich bei weiteren Fragen an die IFB selbst oder an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstelle…
An Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vorliegende Berichte der IFB gemäß § 8 (2) StudGebVO [#35606]
Datum
7. Februar 2019 14:16
An
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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