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vorliegende Daten über Schulen in NRW

-die Vorliegenden Daten, die sich konkret auf eine Bildungseinrichtung beziehen (Anzahl der vergebenden allgemeine Hochschulreifen (Abitur), die Schülerzahlen, Abschlussnoten, Größe des Abschlussjahrgangs, Kurs- und Klassengrößen, Ausgefallene Stunden, Fehlstunden, angebotene Kurse und sonstige Informationen) in Verbindung mit der jeweiligen Bildungseinrichtung (Name der Schule/Bildungseinrichtungen direkt verknüpft mit den genannten Informationen) an allen Schulen/Bildungseinrichtungen in der Stadt Bielefeld, im Kreis Gütersloh und im Kreis Herford, die zu einer Allgemeinen Hochschulreife führen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
vorliegende Daten über Schulen in NRW [#12664]
Datum
23. Januar 2016 23:43
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Vorliegenden Daten, die sich konkret auf eine Bildungseinrichtung beziehen (Anzahl der vergebenden allgemeine Hochschulreifen (Abitur), die Schülerzahlen, Abschlussnoten, Größe des Abschlussjahrgangs, Kurs- und Klassengrößen, Ausgefallene Stunden, Fehlstunden, angebotene Kurse und sonstige Informationen) in Verbindung mit der jeweiligen Bildungseinrichtung (Name der Schule/Bildungseinrichtungen direkt verknüpft mit den genannten Informationen) an allen Schulen/Bildungseinrichtungen in der Stadt Bielefeld, im Kreis Gütersloh und im Kreis Herford, die zu einer Allgemeinen Hochschulreife führen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 2016-029, 2016-033, 2016-028 Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte auf drei Ihrer Anfragen in Eine…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2016-029 vorliegende Daten über Schulen in NRW [#12664], 2016-033 vorliegende Daten über Schulen [#12663], 2016-028 Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12666]
Datum
4. Februar 2016 07:16
Status
Auftrags-Nr. 2016-029, 2016-033, 2016-028 Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte auf drei Ihrer Anfragen in Einem antworten, da sich alle auf die Weitergabe von Daten auf Einzelschulebene beziehen. Daten auf Einzelschulebene liegen bei IT.NRW vor und können entsprechend ausgewertet werden. Da IT.NRW die Erhebung, Verarbeitung und Bereitstellung von Daten der amtlichen Schulstatistik im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW durchführt, bitte ich Sie, dort die Zustimmung für die Weitergabe der Daten einzuholen (https://www.schulministerium.nrw.de). Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe von Daten auf Einzelschulebene gemäß dem Leistungs- und Entgeltverzeichnis von IT.NRW kostenpflichtig ist. Da Sie Daten zu mehreren Bereichen (u.a. Schülerzahlen nach Jahrgang, Abiturprüfungsergebnisse und Kursgrößen, vermutlich nach Fächern) erfragen, und da zusätzliche Sonderauswertungen durchgeführt werden müssen, sind Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro zu erwarten. Eine genauere Bezifferung der Kosten ist erst möglich, wenn wir genauere Informationen über die Spezifikationen der Auswertungen mit Ihnen abgesprochen haben. Ein Absehen von einer Gebühr entsprechend § 6 GebG NRW kann nur aus Billigkeitserwägungen erfolgen. Die Absicht, erhaltene Informationen zu veröffentlichen, rechtfertigt kein Absehen von einer Gebühr. Informationen zu Schülerzahlen oder Abschlüssen können Sie bei IT.NRW kostenfrei erhalten, sofern sich die Daten auf die Ebene von Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden beziehen. Bitte beachten Sie dazu z. B. unser Angebot in der Landesdatenbank unter https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbn…. Informationen über ausgefallene Stunden und Fehlstunden liegen uns nicht vor. Auch Informationen über angebotene Kurse liegen uns nur dann vor, wenn diese Kurse auch durchgeführt werden. Wenn also ein Kurs z.B. wegen zu geringer Teilnehmergröße nicht stattfindet, erlangen wir davon keine Kenntnis. Sollten Sie weitere Fragen zu den Amtlichen Schulden haben, kommen Sie gerne auf mich oder die Kolleginnen und Kollegen im Auskunftsdienst Schulstatistik zu. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.