Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße

aus Gesprächen mit der Hotline des Ordnungs- und Verkehrsdienstes ist mir bekannt, dass es ein System zu geben scheint in dem sowohl die Meldungen der Bürger als auch die Rückmeldungen des Außendienstes gespeichert werden.

Daher bitte ich Sie mir alle Ihnen vorliegenden Informationen (auch außerhalb dieses Systems) zu folgendem Fall zuzusenden.

Falschparkender Dacia (K FF 497) an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße (Höhe Jesuitengasse 80). Dieser parkte aus folgenden Gründen falsch:

-5m Bereich vor einem Fußgängerüberweg
-5m Bereich der Kreuzung
-absolutes Haltverbot
-auf dem Gehweg

und wurde von mir am 16.03.2021 um 13:33 Uhr, am 16.03.2021 um 22:05 Uhr und am 17.03.2021 um 13:10 Uhr gemeldet.

Die Mitarbeiter haben leider keinerlei Maßnahmen getroffen. Laut Aussage der Hotline haben die Mitarbeiter Fotos angefertigt um zu belegen, dass keine Ordnungswidrigkeit vorlag. Ich bitte darum mir auch diese Fotos zukommen zu lassen.

Da mir meine eigenen persönlichen Daten sowie das Kennzeichen des Falschparkers bereits bekannt sind, gehe ich davon aus, dass keine personenbezogenen Daten vor Beantwortung meiner Anfrage abgetrennt werden müssen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße [#216214]
Datum
21. März 2021 21:08
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus Gesprächen mit der Hotline des Ordnungs- und Verkehrsdienstes ist mir bekannt, dass es ein System zu geben scheint in dem sowohl die Meldungen der Bürger als auch die Rückmeldungen des Außendienstes gespeichert werden. Daher bitte ich Sie mir alle Ihnen vorliegenden Informationen (auch außerhalb dieses Systems) zu folgendem Fall zuzusenden. Falschparkender [geschwärzt] ([geschwärzt]) an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße (Höhe [geschwärzt]). Dieser parkte aus folgenden Gründen falsch: -5m Bereich vor einem Fußgängerüberweg -5m Bereich der Kreuzung -absolutes Haltverbot -auf dem Gehweg und wurde von mir am [geschwärzt] um [geschwärzt] Uhr, am [geschwärzt] um [geschwärzt] Uhr und am [geschwärzt] um [geschwärzt] Uhr gemeldet. Die Mitarbeiter haben leider keinerlei Maßnahmen getroffen. Laut Aussage der Hotline haben die Mitarbeiter Fotos angefertigt um zu belegen, dass keine Ordnungswidrigkeit vorlag. Ich bitte darum mir auch diese Fotos zukommen zu lassen. Da mir meine eigenen persönlichen Daten sowie das Kennzeichen des Falschparkers bereits bekannt sind, gehe ich davon aus, dass keine personenbezogenen Daten vor Beantwortung meiner Anfrage abgetrennt werden müssen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216214 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Email: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit erinnere ich an die Beantwortung meiner IFG Anfrage Diese ist nach dem IFG …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße [#216214]
Datum
11. April 2021 19:46
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit erinnere ich an die Beantwortung meiner IFG Anfrage Diese ist nach dem IFG NRW unverzüglich spätestens jedoch nach einem Monat abschließend zu beantworten. Siehe § 5 Absatz 2 IFG NRW: "(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen." Auch das Handbuch der Stadt Köln verpflichtet zu einer zeitnahen Antwort und zur Begründung einer Verzögerung: "(1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist. Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer Zwischenbescheid zu erteilen. (2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen. (3) Wird eine Angelegenheit an eine andere Dienststelle oder Behörde zur weiteren oder endgültigen Erledigung abgegeben, ist eine Abgabenachricht zu erteilen." Die Frist aus dem Handbuch ist bereits verstrichen. Sollte meine Anfrage nicht bis zum 24.04.2021 beantwortet werden, werde ich aus oben genannten Gründen Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216214/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße“ [#216214]
Datum
24. April 2021 08:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216214/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde trotz Erinnerung nicht auf meine Anfrage reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216214.pdf Anfragenr: 216214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216214/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße“ [#216214]
Datum
26. April 2021 06:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes
Datum
18. Mai 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Von: Antragste…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes
Datum
21. Juni 2021 12:18
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-3746/21 Betreff: Mein Schreiben vom 18.05.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Mein Schreiben vom 17.05.2021 Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-3746/21 Vermittlung bei Anfrage „Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße“ [#216214]
Datum
25. August 2021 15:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216214/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine Beantwortung erfolgte. -Die Frist zur Beantwortung ist seit 124 Tagen abgelaufen. -Ich warte nun seit 123 Tagen auf der Ergebnis Ihrer Vermittlung. -Ich bitte darum das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216214.pdf Anfragenr: 216214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216214/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-3746/21 Vermittlung bei Anfrage „Vorliegende Daten zur Meldung eines Falschparkers an der Kreuzung Jesuitengasse Wilhelmshavener Straße“ [#216214]
Datum
26. August 2021 06:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes
Datum
6. September 2021 12:00
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Sehr Antragsteller/in die Stadt Köln teilte mir bereits am 24.06.2021 zu Ihrem Antrag Folgendes mit, dass Ihnen bereits am 09.06.2021 eine E-Mail aufgrund Ihrer Anfrage zugesandt wurde. Diese E-Mail ist eine Antwort zu Ihrem IFG-Antrag. Der Zugang zu den beantragten Informationen kann Ihnen auf der Grundlage des IFG NRW nicht gewährt werden, der Vorgang ist damit abgeschlossen und eine weitere Vermittlung kann nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214] Sehr << An…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214]
Datum
7. September 2021 21:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Sie am Verlauf der Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/216214 sehen können, habe ich keine Antwort auf meine IFG-Anfrage erhalten. Die Aussage der Stadt Köln ist nicht zutreffend. Ich bitte Sie daher erneut um Vermittlung. Sollten Sie eine Rückmeldung der Stadt erhalten, so teilen Sie mir dies doch bitte zeitnah mit. Bitte achten Sie darauf an die richtige E-Mail Adresse zu antworten, damit die Nachrichten von Fragdenstaat der richtigen Anfrage zugeordnet werden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216214/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214] Der Eingang Ihre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214]
Datum
8. September 2021 06:42
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214] Mein Aktenzeichen: 2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214]
Datum
8. September 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Sehr Antragsteller/in bitte schauen Si ein Ihren anderen E-Mails nach: Laut Mitteilung der Stadt Köln soll Ihnen am 09.06.2021 eine E-Mail aufgrund Ihrer Anfrage nach dem IFG zugesandt worden sein. Können Sie mir diese E-Mail dann zuleiten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214] Sehr [geschwärzt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3746/21 Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes [#216214]
Datum
8. September 2021 12:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich haben an diesem Datum lediglich eine Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten. Diese enthält keinerlei Aussage zur IFG-Anfrage. (Bei den mündlichen Ausführungen ging es um einen anderen Fall). Da die Stadt Köln selbst Teile der Bußgelddaten auf offenedaten-koeln.de veröffentlicht, wäre eine vollständige Ablehnung meiner IFG-Anfrage mit dem Argument des Datenschutzes nicht stichhaltig. "Sehr geehrte XXX, die von Ihnen angegebene Örtlichkeit wurde am [geschwärzt] und [geschwärzt] mehrfach durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung kontrolliert. Am [geschwärzt] wurden mehrere Kraftfahrzeuge festgestellt, die entgegen der Vorschriften der StVO parkten. In Bezug auf eine etwaige Sicherstellung der Fahrzeuge wurde durch die Außendienstkräfte ordnungsgemäß eine Ermessensabwägung durchgeführt. Ob einzelne Fahrzeuge verwarnt wurden, darf ich Ihnen leider nicht mitteilen. Ansonsten verweise ich auf meine mündlichen Ausführungen vom [geschwärzt]" ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216214 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Mein Aktenzeichen: [geschwä…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes
Datum
6. Oktober 2021 09:38
Status
Mein Aktenzeichen: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.04.2021 auf Zugang zu Informationen einer Meldung eines verkehrsrechtlichen Verstoßes Ihre E-Mail vom 08.09.2021 Sehr [geschwärzt], ich verweise erneut auf die Mitteilung der Stadt Köln vom 09.06.2021, in der diese u.a. darauf verweist, dass nicht mitgeteilt werden darf, ob einzelne Fahrzeuge verwarnt wurden. In Ihrem ursprünglichen Antrag verweisen Sie darauf, dass Ihnen Ihre eigenen persönlichen Daten sowie das Kennzeichen des Falschparkers bereits bekannt seien und Sie davon ausgehen, dass keine personenbezogenen Daten vor Beantwortung meiner Anfrage abgetrennt werden müssen. Dem ist aber nicht so: Es handelt sich hierbei um den Zugang zu personenbezogenen Daten und damit ist § 9 IFG NRW einschlägig. Die Antwort der Stadt Köln vom 09.06.2021 ist in Bezug zu Ihrem IFG-Antrag zu sehen und dies stellt eine abschließende Antwort dar. Ich kann daher bezüglich Ihres Anliegens auf der Grundlage des IFG NRW nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]