Sehr
Antragsteller/in
mit Ihrer E-Mail vom 15. Juli 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage.
Nach Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt Ihr Anliegen keinen IFG-Antrag dar, sondern es wird vielmehr eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Das IFG eröffnet grundsätzlich einen voraussetzungslosen
Antragsteller/in wenn auch nicht ausnahmslosen
Antragsteller/in Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen. Das IFG gewährt kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um Letzteres. Daher ergeht in diesem Fall kein Bescheid nach dem IFG.
Unter Einbeziehen der Rückmeldungen der Fachreferate beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt.
Was unter Wohlstand zu verstehen ist und wie Wohlstand von Bürgerinnen und Bürgern oder auch der Wohlstand einer Gesellschaft gemessen werden kann, ist Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und auch gesellschaftlicher Diskussionen. Eine allgemeingültige, einheitliche Definition und Verwendung des Begriffs, der auch nicht immer klar abgegrenzt von Begriffen wie Wohlergehen, Wohlbefinden oder Lebensqualität, gibt es nicht.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwendet häufiger den Begriff des „Wohlergehens“ von Familien und Kindern. Hierbei orientieren wir uns – ähnlich wie bei anderen, von uns bearbeiteten Themen – an sozialwissenschaftlichen Konzepten.
Gerne möchte ich Sie auf das von unserem Haus veröffentlichte Dossier „Wohlergehen von Familien“ aufmerksam machen, das einen Überblick darüber bietet, welche Konzepte es gibt, um gesamtgesellschaftliches und individuelles Wohlergehen zu erfassen und messbar zu machen. Auf S. 9 dieser Publikation findet sich im Kapitel 1.2 (Wohlergehen und Lebensqualität: ein kurzer Überblick über die Begriffsvielfalt) eine knappe Beschreibung des Wohlstands-Begriffs und der Diskussionen hierüber, die auch mit Quellenangaben versehen ist und Ihnen bei ihren Fragen weiterhelfen kann. Zur Publikation gelangen Sie über den folgenden Link:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/9...
Darüber hinaus kann der 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der federführend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt wurde, Antworten auf Ihre Fragen liefern. Dieser beschreibt faktengestützt Lebenslagen, Aspekte von Wohlstand und Lebensqualität, aber auch Ungleichheiten bei Teilhabechancen und der Verteilung von Einkommen und Vermögen. In Kapitel II des 6. ARB "Soziale Lagen in Deutschland
Antragsteller/in Eine multidimensionale und längsschnittliche Betrachtung" (S. 121 ff) wurde eine Definition von "Wohlstand" zugrunde gelegt, die auf Seite 131 im Bericht zu finden ist. Den Bericht samt Kurzfassung finden Sie unter:
https://www.armuts-und-reichtumsberic...
Des Weiteren enthält der Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland Indikatoren zur Lebensqualität und bei dem ein Wohlstandsbegriff zugrunde gelegt wird, der den materiellen Wohlstand umfasst, aber weit darüber hinausgeht. Die zwölf Dimensionen der Lebensqualität und 46 Indikatoren finden sich u.a. in einer Übersicht auf S. 16:
https://www.gut-leben-in-deutschland....)
Auch die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, in der ebenfalls Wohlstand als ein Ziel beschrieben wird können Sie sich unter
https://www.bundesregierung.de/breg-d... ansehen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen zum Thema Wohlstand wenden Sie sich bei Bedarf bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit freundlichen Grüßen