Sehr geehrte Frau Mücke,
vielen Dank für Ihre Anfrage; sie ist mir vom Fachamt Interner Service des Bezirksamtes zugeleitet worden. Sie beziehen sich auf das Hamburgische Transparenzgesetzes (HmbTG). Dessen Zweck ist es lt. § 1 Abs. 1, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den in § 2 Absatz 3 bezeichneten Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Sicherlich stimmen Sie mir zu, dass die Vornamen von Neugeborenen im Bezirk Hamburg-Nord keine Bedeutung für eine Kontrolle des staatlichen Handelns haben. Auch aus einem weiteren Grund ist die Aufnahme von Vornamenstatistiken ins Transparenzportal nicht geboten. Die deutschen Standesämter erstellen jedes Jahr Vornamenstatistiken, die von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. (GfdS) veröffentlicht werden. Ferner fragen diverse Presseorgane diese Statistiken regelmäßig ab und veröffentlichen auf Grundlage der standesamtlichen Auswertungen z.B. Hitlisten der beliebtesten Vornamen. Damit sind sie der Allgemeinheit breit und einfach zugänglich.
Sie finden die Auswertungen der Vorjahre bis 2019 kostenfrei unter
https://gfds.de/ausfuehrliche-auswertun…. Dies birgt den Vorteil, dass Interessenten nicht einzelne Standesämter abfragen müssen, sondern sich über die GfdS einen Überblick über die Vornamenerteilung in ganz Deutschland verschaffen können. Beispielsweise finden Sie dort die beliebtesten Vornamen nach Bundesländern sortiert, aber auch im Vergleich mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Jeweils zu Anfang jedes Jahres führt die GfdS die Meldungen der deutschen Standesämter zusammen. Momentan ist die Internetseite der GfdS noch nicht auf dem neuesten Stand, was die Vornamen aus dem Jahr 2020 betrifft. Es kann sich aber nur um wenige Wochen handeln, bis diese Daten ebenfalls veröffentlicht werden.
Die aus meiner Sicht daher unnötige Aufnahme der jährlichen standesamtlichen Vornamenstatistiken in das Transparenzportal würde ebenfalls Auskünfte ermöglichen. Diese wären aber nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gebührenpflichtig. Im Fall Ihrer Anfrage würde ich die Erteilung einer elektronischen Auskunft mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand veranschlagen. Dafür bestimmt die Gebührenordnung einen Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro. Die komplette Vornamenstatistik für 2020 hat als pdf. einen Umfang von 64 Seiten; dafür wären m.E. 50 Euro Gebühr angemessen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die gebührenpflichtige Zusendung der Vornamenstatistik für 2020 wünschen.
Mit freundlichen Grüßen