Vornamen Neugeborener

Eine Auflistung der im Jahr 2020 vergebenen Vornamen von Neugeborenen im Bezirk Hamburg-Nord.
Zudem möchte ich die Einstellung ins Transparenzportal anregen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Eike Mücke
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Eike Mücke
Betreff
Vornamen Neugeborener [#208735]
Datum
14. Januar 2021 20:23
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Auflistung der im Jahr 2020 vergebenen Vornamen von Neugeborenen im Bezirk Hamburg-Nord. Zudem möchte ich die Einstellung ins Transparenzportal anregen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eike Mücke Anfragenr: 208735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208735/ Postanschrift Eike Mücke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eike Mücke
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrte Frau Mücke, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Infor…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: [EXTERN]-Vornamen Neugeborener [#208735]
Datum
15. Januar 2021 12:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnlageEingangsbesttigungHmbTG.PDF
14,4 KB
Sehr geehrte Frau Mücke, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Nord. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) geprüft (Telefon (040) 428 04 – 2181). Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Den Kostenrahmen können Sie der Auflistung aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) entnehmen. Nähere Informationen kann Ihnen ggf. das oben genannte Fachamt geben. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrte Frau Mücke, vielen Dank für Ihre Anfrage; sie ist mir vom Fachamt Interner Service des Bezirksamtes …
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: -Vornamen Neugeborener [#208735]
Datum
20. Januar 2021 18:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Mücke, vielen Dank für Ihre Anfrage; sie ist mir vom Fachamt Interner Service des Bezirksamtes zugeleitet worden. Sie beziehen sich auf das Hamburgische Transparenzgesetzes (HmbTG). Dessen Zweck ist es lt. § 1 Abs. 1, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den in § 2 Absatz 3 bezeichneten Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Sicherlich stimmen Sie mir zu, dass die Vornamen von Neugeborenen im Bezirk Hamburg-Nord keine Bedeutung für eine Kontrolle des staatlichen Handelns haben. Auch aus einem weiteren Grund ist die Aufnahme von Vornamenstatistiken ins Transparenzportal nicht geboten. Die deutschen Standesämter erstellen jedes Jahr Vornamenstatistiken, die von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. (GfdS) veröffentlicht werden. Ferner fragen diverse Presseorgane diese Statistiken regelmäßig ab und veröffentlichen auf Grundlage der standesamtlichen Auswertungen z.B. Hitlisten der beliebtesten Vornamen. Damit sind sie der Allgemeinheit breit und einfach zugänglich. Sie finden die Auswertungen der Vorjahre bis 2019 kostenfrei unter https://gfds.de/ausfuehrliche-auswertun…. Dies birgt den Vorteil, dass Interessenten nicht einzelne Standesämter abfragen müssen, sondern sich über die GfdS einen Überblick über die Vornamenerteilung in ganz Deutschland verschaffen können. Beispielsweise finden Sie dort die beliebtesten Vornamen nach Bundesländern sortiert, aber auch im Vergleich mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Jeweils zu Anfang jedes Jahres führt die GfdS die Meldungen der deutschen Standesämter zusammen. Momentan ist die Internetseite der GfdS noch nicht auf dem neuesten Stand, was die Vornamen aus dem Jahr 2020 betrifft. Es kann sich aber nur um wenige Wochen handeln, bis diese Daten ebenfalls veröffentlicht werden. Die aus meiner Sicht daher unnötige Aufnahme der jährlichen standesamtlichen Vornamenstatistiken in das Transparenzportal würde ebenfalls Auskünfte ermöglichen. Diese wären aber nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gebührenpflichtig. Im Fall Ihrer Anfrage würde ich die Erteilung einer elektronischen Auskunft mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand veranschlagen. Dafür bestimmt die Gebührenordnung einen Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro. Die komplette Vornamenstatistik für 2020 hat als pdf. einen Umfang von 64 Seiten; dafür wären m.E. 50 Euro Gebühr angemessen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die gebührenpflichtige Zusendung der Vornamenstatistik für 2020 wünschen. Mit freundlichen Grüßen