Vorprüfung von 900 Berliner Unternehmen hinsichtlich möglicher Datenexporte

Informationen zu Ihrer "teilautomatisierten Vorprüfung von 900 Berliner Unternehmen hinsichtlich möglicher Datenexporte" in Drittstaaten. Dazu gehören u.a. Notizen, E-Mails, Vermerke sowie bitte eine Liste der Unternehmen.

Vgl. Ihre Pressemitteilung zum Jahresbericht 2021 vom 24.05.2022 unter dem Kapitel "Internationaler Datenverkehr", https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2022/20220524-PM-Jahresbericht-2021-BlnBDI.pdf

An der erfolgreichen Beantwortung der Anfrage steht öffentliches Interesse. Zudem möchte ich gerne prüfen, ob ich betroffen bin und Ansprüche an die Unternehmen geltend machen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Vorprüfung von 900 Berliner Unternehmen hinsichtlich möglicher Datenexporte [#249836]
Datum
24. Mai 2022 14:06
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu Ihrer "teilautomatisierten Vorprüfung von 900 Berliner Unternehmen hinsichtlich möglicher Datenexporte" in Drittstaaten. Dazu gehören u.a. Notizen, E-Mails, Vermerke sowie bitte eine Liste der Unternehmen. Vgl. Ihre Pressemitteilung zum Jahresbericht 2021 vom 24.05.2022 unter dem Kapitel "Internationaler Datenverkehr", https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2022/20220524-PM-Jahresbericht-2021-BlnBDI.pdf An der erfolgreichen Beantwortung der Anfrage steht öffentliches Interesse. Zudem möchte ich gerne prüfen, ob ich betroffen bin und Ansprüche an die Unternehmen geltend machen kann.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 249836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249836/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.213 veraktet ist, möc…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Mai 2022 (Vorprüfung von 900 Berliner Unternehmen hinsichtlich möglicher Datenexporte)
Datum
3. Juni 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.213 veraktet ist, möchte ich Ihnen zunächst (nach unserem diesbezüglich kurzen Telefonat gestern) mitteilen, dass der von Ihnen in Bezug genommene Text unserer Pressemitteilung unter https://www.datenschutz-berlin.de/fil... die Prüfaktion nur kurz skizziert. Unser Vorgehen bei dieser Aktion ist etwas detaillierter dargestellt in unserem Jahresbericht 2021 (S. 17, dort 2. Absatz), der am 24. Mai 2022 veröffentlicht wurde und der abrufbar ist unter https://www.datenschutz-berlin.de/inf... Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie die begehrten Informationen näher spezifizieren könnten. Ich werde sodann wie gewünscht prüfen, mit welchen Kosten Sie bei einer Offenlegung rechnen müssten (je nach Umfang der Unterlagen und ggf. Schwärzungsaufwand bei u. U. geheimhaltungsbedürftigen Daten). Die Höchstgebühr für einen Informationszugang nach dem IFG beträgt 500 €. Einzelheiten hierzu sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/inf... Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen