Vorrang des Unionsrechtes

Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorrang des Unionsrechtes
Den Medien ist zu entnehmen, dass die Europäische Kommission das wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt hat. Hintergrund soll eine Erklärung oder Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorrang des Unionsrechtes sein. Ich bitte Sie, diese Erklärung im Wortlaut zur Verfügung zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme der…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorrang des Unionsrechtes [#234752]
Datum
6. Dezember 2021 23:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorrang des Unionsrechtes Den Medien ist zu entnehmen, dass die Europäische Kommission das wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt hat. Hintergrund soll eine Erklärung oder Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorrang des Unionsrechtes sein. Ich bitte Sie, diese Erklärung im Wortlaut zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234752/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang der unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Vorrang des Unionsrechtes [#234752]
Datum
13. Dezember 2021 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang der unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags dauert noch an und wird voraussichtlich nicht bis zum Ab…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Vorrang des Unionsrechtes [#234752]
Datum
28. Dezember 2021 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags dauert noch an und wird voraussichtlich nicht bis zum Ablauf eines Monats nach Antragstellung beendet sein. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie umgehend informiert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in auf den beigefügten IFG-Bescheid weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Vorrang des Unionsrechtes [#234752]
Datum
28. Januar 2022 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf den beigefügten IFG-Bescheid weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Möller, für die erteilte Auskunft danke ich Ihnen. Mit freundli…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vorrang des Unionsrechtes [#234752]
Datum
29. Januar 2022 13:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Möller, für die erteilte Auskunft danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234752/