Vorratsdatenspeicherung: deutsche Position vor dem EuGH am 9. und 10.9.2019

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über die deutsche Position in der Verhandlung über Fragen zur Auslegung der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung am 9. und 10. September 2019 vor dem EuGH informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen.

(1) Wir beantragen eine Abschrift der Redebeiträge der deutschen Vertreterin oder des Vertreters inklusive der zugehörigen Fragen des Gerichts.
(2) Wir beantragen die Sprechzettel für die Sitzung am 9. und 10. September 2019.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gemeinnützige D…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorratsdatenspeicherung: deutsche Position vor dem EuGH am 9. und 10.9.2019 [#166482]
Datum
12. September 2019 13:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über die deutsche Position in der Verhandlung über Fragen zur Auslegung der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung am 9. und 10. September 2019 vor dem EuGH informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen. (1) Wir beantragen eine Abschrift der Redebeiträge der deutschen Vertreterin oder des Vertreters inklusive der zugehörigen Fragen des Gerichts. (2) Wir beantragen die Sprechzettel für die Sitzung am 9. und 10. September 2019.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. September 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#166482] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informations…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#166482]
Datum
21. Oktober 2019 15:23
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung: deutsche Position vor dem EuGH am 9. und 10.9.2019“ vom 12.09.2019 (#166482) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Auch habe ich noch keine Antwort erhalten auf mein postalisches Schreiben vom 25.9.2019 [1] Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ: 13 IFG – 02814 – In 2019 / NA 233 Bezug: Ihre Antwort vom 16. September 2019 Sehr geeh ……, vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anfrage von mir für den rechtsfähigen Verein (e.V.) gestellt wurde. Ich bin Mitglied und Mitarbeiter im Verein und habe für den Verein gehandelt. Wie Sie auf die Vorlage einer Vollmacht kommen, können wir diesbezüglich nicht nachvollziehen. Eine entsprechende Handlungsvollmacht liegt vor, da mir im Verein solche Tätigkeiten zugeschrieben wurden. Es wird um antragsgemäße Auskunft innerhalb der Frist gebeten. Anfragenr: 166482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung: deutsche Position vor dem EuGH am 9. und 10.9.2019“ [#166482] [#166482]
Datum
25. Oktober 2019 19:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/r/166482 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil wir innerhalb der Frist keine Antwort erhalten haben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 166482.pdf - 2019-09-16_1-ifg-vds-antwort-2019-09-16.pdf Anfragenr: 166482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166482
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Oktober 2019 16:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
451,8 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Dezember 2019 12:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
391,7 KB

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juli 2020 15:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
935,0 KB

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