Vorratsdepots II

Auf Nachfrage bei der BLE wurden mit Kennzahlen für Versorgungsdepots der BRD genannt.
Leider nicht zu erfahren, wie viele Vorratsdepots die BRD z.B. aus den Bereichen Öl und Gas unterhält.

Welche Kapazitäten fassen die Depots?
Wo ist der Standort der jeweiligen Depots?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2014
  • Frist
    9. Mai 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Nachfrage be…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Vorratsdepots II [#6187]
Datum
7. April 2014 12:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Nachfrage bei der BLE wurden mit Kennzahlen für Versorgungsdepots der BRD genannt. Leider nicht zu erfahren, wie viele Vorratsdepots die BRD z.B. aus den Bereichen Öl und Gas unterhält. Welche Kapazitäten fassen die Depots? Wo ist der Standort der jeweiligen Depots?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gern die Frage ergänzen, in welchem Umfang Öl bzw. Gas in ehemaligen Sal…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Vorratsdepots II [#6187]
Datum
26. April 2014 04:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gern die Frage ergänzen, in welchem Umfang Öl bzw. Gas in ehemaligen Salzstöcken (Kavernen) gelagert werden, wie z.B. im Münsterland ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Lage u…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Vorratsdepots II [#6187]
Datum
30. April 2014 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Lage und Umfang von Vorratsdepot, zu dem ich Ihnen folgende Auskunft geben kann. Die Erdgasspeicher werden in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert und betrieben. Eine staatliche Erdgasbevorratung gibt es nicht. Derzeit gibt es in Deutschland 51 Erdgasspeicher mit einem Arbeitsgasvolumen von 23,5 Mrd. Kubikmeter. Nähere Angaben zu den Speichern und deren Lage sind auf der Homepage des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (www.lbeg.niedersachsen.de<http://www.lbeg.niedersachsen.de>, dort unter der Rubrik "Energie und Rohstoffe" und Unterrubrik "Erdöl und Erdgas") zu finden. Der Jahresbericht des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wie auch dessen Veröffentlichungen zu Untertage-Gasspeichern enthält auch Angaben über die in Deutschland vorhandenen Kavernenspeicher für Mineralöl und deren Betreiber. Die Kavernenspeicher werden auch dazu genutzt, um die gesetzlich geregelte Bevorratungspflicht für Mineralöl zu erfüllen. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststr. 34 – 37, 10115 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen