Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung

mit der Bitte um Weiterleitung

an den Ausschuss - Schule und Sport
an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit

an die Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr

Freundlicherweise bitte ich um Mitteilung nach Überprüfung, ob ein Ankauf von der HOWOGE dieser Fläche und Anlegung eines Schul - Sportplatzes möglich ist.
1. um sowohl den Schulkindern als auch den Freizeitkindern diese Sportmöglichkeit zu geben
(einmal bauen, zweimal nutzen)
2. um eine doppelte Flächenversiegelung zu vermeiden, die sich aus der Anlage eines Sportplatzes an der HTW ergeben würde (die angeblich geplant sein soll)
3. um die Natur zu schützen
4. um erhebliche Kosten einzusparen
5. um den schnellst möglichen Sportplatz zu realisieren
6. um Sportplätze zu verteilen und nicht 2 nebeneinander zu haben (Richard Wagner Schule hat bereits einen Sportplatz, fast daneben in der Waldowallee ist auch geplant einen Sportplatz anzulegen, für den dann auch jahrzente lang gewachsene Bäume abgeholzt werden müssten oder möglicherweise Fläche von einem geschützten Biotop verloren geht.)
7. um die zuvor für einen Sportplatz vorgesehene Fläche, mit einer Grundschule mit Grundschulplatz - Bedarf zu bauen (1024 Grundschulplätze fehlen laut SEP in Karlshorst Nord),
anstatt neben die einzige Karlshorster Schule (Richard Wagner), mit sinkender Nachfrage bis 2023/2024 auf nur noch 9 Grundschulplätze laut SEP) zu bauen.
Und um diesen Standort geht es:
https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/howoge-will-schulkindern-das-kicken-verbieten

Wegen der erheblichen Kosten- als auch Zeitersparnis beabsichtige ich ggf. den Rechnungshof über diese Frage und Antwort zu informieren.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
mit der Bitte um Weiterleitung an den Ausschuss - Schule und Sport an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umw…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung [#157337]
Datum
11. Juli 2019 18:08
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
mit der Bitte um Weiterleitung an den Ausschuss - Schule und Sport an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit an die Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Freundlicherweise bitte ich um Mitteilung nach Überprüfung, ob ein Ankauf von der HOWOGE dieser Fläche und Anlegung eines Schul - Sportplatzes möglich ist. 1. um sowohl den Schulkindern als auch den Freizeitkindern diese Sportmöglichkeit zu geben (einmal bauen, zweimal nutzen) 2. um eine doppelte Flächenversiegelung zu vermeiden, die sich aus der Anlage eines Sportplatzes an der HTW ergeben würde (die angeblich geplant sein soll) 3. um die Natur zu schützen 4. um erhebliche Kosten einzusparen 5. um den schnellst möglichen Sportplatz zu realisieren 6. um Sportplätze zu verteilen und nicht 2 nebeneinander zu haben (Richard Wagner Schule hat bereits einen Sportplatz, fast daneben in der Waldowallee ist auch geplant einen Sportplatz anzulegen, für den dann auch jahrzente lang gewachsene Bäume abgeholzt werden müssten oder möglicherweise Fläche von einem geschützten Biotop verloren geht.) 7. um die zuvor für einen Sportplatz vorgesehene Fläche, mit einer Grundschule mit Grundschulplatz - Bedarf zu bauen (1024 Grundschulplätze fehlen laut SEP in Karlshorst Nord), anstatt neben die einzige Karlshorster Schule (Richard Wagner), mit sinkender Nachfrage bis 2023/2024 auf nur noch 9 Grundschulplätze laut SEP) zu bauen. Und um diesen Standort geht es: https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/howoge-will-schulkindern-das-kicken-verbieten Wegen der erheblichen Kosten- als auch Zeitersparnis beabsichtige ich ggf. den Rechnungshof über diese Frage und Antwort zu informieren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Lichtenberg
Vorschlag für einen Sportplatz Standort Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Vorschlag für einen Sportplatz Standort Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung
Datum
12. Juli 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail (12.07.2019) wurde entsprechend Ihrem Verteilerwunsch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zur u.g. Angelegenheit hatte es bereits einige Wochen vor dem Eingang Ihrer E-Mail e…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung [#157337]
Datum
30. Juli 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur u.g. Angelegenheit hatte es bereits einige Wochen vor dem Eingang Ihrer E-Mail einen Termin zwischen Bezirksstadtrat Wilfried Nünthel und der Geschäftsführung der HOWOGE gegeben. Seitens der HOWOGE wurde erklärt, dass diese gemeinsam mit der anliegenden Grundschule eine Lösung verabreden werden. Ein entsprechender Ankauf von Bolzplatz-Flächen durch das Land Berlin von einer 100%-igen Tochter des Landes Berlin ist hier nicht zielführend. Betreffs Ihres Antrages auf Akteneinsicht bitte ich Sie um Konkretisierung, welche Akten Sie genau einsehen möchten. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass zum o.g. Vorgang keine Akten geführt werden (=> kein Grundstück des Bezirksamtes). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in für die schnellste Antwort, die ich jemals vom Bezirksamt bekommen habe, danke ich Ih…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung [#157337]
Datum
30. Juli 2019 17:44
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für die schnellste Antwort, die ich jemals vom Bezirksamt bekommen habe, danke ich Ihnen sehr. Ein Missverständnis: Es geht hierbei nicht um den Ankauf eines Bolzplatzes, sondern um den Ankauf einer Fläche für die Anlage eines Sportplatzes für die Schule, der nach der Schule allen offen steht. Das würde den Sportplatzmangel lindern und könnte auch unter Einhaltung der Mittagsruhe, Anwohnerverträglich gestaltet werden. Das besondere zusätzliche Vorteil ist, dass dafür in Zeiten des Klimawandels keine Bäume gefällt werden müssen, keine unversiegelten Flächen versiegelt werden müssen, wahrscheinlich Millionen eingespart werden können (SportplatzNEUbau ist teuer) und sogar eine Tartanbahn schon besteht. Es wäre tatsächlich der schnellste vorzeigbare Sportplatz in Karlshorst an dieser Stelle möglich. Abhängig von dem Ergebnis dieser Anfrage, behalte ich mich vor, den Rechnungshof über diese Sportplatz- und Einsparmöglichkeit zu informieren. Der Artikel ist vom 8. Juni 2019 18:07 insofern bitte ich um Beantwortung der Frage, welche Lösung die HOWOGE mit der Schule verabredet hat (in 6 Tagen geht die Schule wieder los) unter anderem auch, um diese in Medien und Netzwerken zu veröffentlichen. Abschließend die Antwort auf Ihre Frage, ich benötige keine Akteneinsicht, es ist ein Standardtext dieses Netzwerks. Leider weiß ich mir nicht mehr anders zu helfen, als dieses Netzerk zu nutzen, um überhaupt Antworten zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in versehentlich habe ich bei meinem Schreiben vom 30. Juli 2019 17:44 die Adressaten ve…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung [#157337]
Datum
30. Juli 2019 17:49
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in versehentlich habe ich bei meinem Schreiben vom 30. Juli 2019 17:44 die Adressaten vergessen: Ich bitte um Weiterleitung an den Ausschuss - Schule und Sport an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit an die Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte auf zwei Begrifflichkeiten hinweisen: - ein Sportplatz ist eine wet…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung [#157337]
Datum
31. Juli 2019 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte auf zwei Begrifflichkeiten hinweisen: - ein Sportplatz ist eine wettkampffähige Fläche, die entsprechenden Grundbedingungen entspricht (u.a. genormte Maße, Sportfunktionsgebäude, ggf. örtliche Betreuung durch bezirkseigenes Personal usw.) - ein Bolzplatz ist eine nicht-wettkampffähige Freizeitsportanlage (üblicherweise für Freizeitfußball oder Basketball/Streetball). Für den Ortsteil Karlshorst gibt es eine Studie für den Bedarf von Sportplätzen. Daraus ergibt sich gegenwärtig eine ausgeprägte Unterdeckung und mittelfristig de Bedarf von zwei Sportplätzen sowie langfristig der Bedarf an drei Sportplätzen. Mögliche Standorte wurden in dieser Studie auch verortet und nun gilt es, diese Überlegungen schrittweise in die Realität umzusetzen - jeweils in Abhängigkeit von Grundstücksverfügbarkeiten und Haushaltsabdeckung. Das Bezirksamt hat hierzu den Bau eines Sportplatzes am Standort Blockdammweg in die Investitionsplanung aufgenommen, die zugehörigen Raten wurden in den Jahren 2021 bis 2023/24 einsortiert. Die Verhandlungen zum Ankauf des Grundstückes befinden sich bereits in der finalen Phase und könnten in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Bezüglich Ihrer Anmerkung zum Bolzplatz neben der Karlshorster Grundschule kann ich anführen, dass dieser der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist und die HOWOGE uns gegenüber erklärt hat, daran auch nichts ändern zu wollen. Insofern ergibt sich hier kein Handlungsbedarf. Bezüglich der zwischen HOWOGE und Schule getroffenen Lösung bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die bezirkliche Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu wenden. Das Bezirksamt ist für die "inneren Schulangelegenheiten" nicht zuständig: also hier zur Frage der örtlichen Ausgestaltung des Sportunterrichtes. Dies fällt in die Verantwortung des Schulleiters, zusammen mit dem jeweiligen Fachlehrer Sport. Mit freundlichen Grüßen

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An den Ausschuss - Schule und Sport an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit an die Abtei…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung [#157337]
Datum
31. Juli 2019 13:28
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An den Ausschuss - Schule und Sport an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit an die Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die schnelle und fundierte Antwort, und ziehe meine Anfrage hiermit vollständig zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>