Vorschlag für einen Sportplatz Standort in Karlshorst mit der Bitte um Überprüfung
mit der Bitte um Weiterleitung
an den Ausschuss - Schule und Sport
an den Ausschuss - Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit
an die Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Freundlicherweise bitte ich um Mitteilung nach Überprüfung, ob ein Ankauf von der HOWOGE dieser Fläche und Anlegung eines Schul - Sportplatzes möglich ist.
1. um sowohl den Schulkindern als auch den Freizeitkindern diese Sportmöglichkeit zu geben
(einmal bauen, zweimal nutzen)
2. um eine doppelte Flächenversiegelung zu vermeiden, die sich aus der Anlage eines Sportplatzes an der HTW ergeben würde (die angeblich geplant sein soll)
3. um die Natur zu schützen
4. um erhebliche Kosten einzusparen
5. um den schnellst möglichen Sportplatz zu realisieren
6. um Sportplätze zu verteilen und nicht 2 nebeneinander zu haben (Richard Wagner Schule hat bereits einen Sportplatz, fast daneben in der Waldowallee ist auch geplant einen Sportplatz anzulegen, für den dann auch jahrzente lang gewachsene Bäume abgeholzt werden müssten oder möglicherweise Fläche von einem geschützten Biotop verloren geht.)
7. um die zuvor für einen Sportplatz vorgesehene Fläche, mit einer Grundschule mit Grundschulplatz - Bedarf zu bauen (1024 Grundschulplätze fehlen laut SEP in Karlshorst Nord),
anstatt neben die einzige Karlshorster Schule (Richard Wagner), mit sinkender Nachfrage bis 2023/2024 auf nur noch 9 Grundschulplätze laut SEP) zu bauen.
Und um diesen Standort geht es:
https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/howoge-will-schulkindern-das-kicken-verbieten
Wegen der erheblichen Kosten- als auch Zeitersparnis beabsichtige ich ggf. den Rechnungshof über diese Frage und Antwort zu informieren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum11. Juli 2019
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13. August 2019
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