Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2018

Anfrage an: Amtsgericht Sinsheim

Die Vorschlagliste lt. § 36 GVG nebst Einsprüchen für die Schöffenwahl 2018 die Ihnen lt. § 38 Abs. 1 GVG vom Gemeindevorsteher Sinsheims zugesandt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorschlagl…
An Amtsgericht Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2018 [#34325]
Datum
31. Oktober 2018 13:55
An
Amtsgericht Sinsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vorschlagliste lt. § 36 GVG nebst Einsprüchen für die Schöffenwahl 2018 die Ihnen lt. § 38 Abs. 1 GVG vom Gemeindevorsteher Sinsheims zugesandt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Sinsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für den Zeitraum v…
Von
Amtsgericht Sinsheim
Betreff
AW: Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2018 [#34325]
Datum
7. November 2018 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für den Zeitraum von 2019 bis 2023 der Gemeinde Sinsheim. Sie lag bei der Gemeinde aus. Ich habe im Interesse des Datenschutzes der vorgeschlagenen Personen jeweils das Geburtsdatum, den Geburtsort und auch die Privatadressen der vorgeschlagenen Personen aus der Liste gelöscht, da diese Daten der Individualisierung dienen und zu dem Amt eines/einer Schöffenrichters/in keinen unmittelbaren Bezug haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Rückmeldung. Interpretiere ich das Fehlen von Ein…
An Amtsgericht Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2018 [#34325]
Datum
8. November 2018 07:33
An
Amtsgericht Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Rückmeldung. Interpretiere ich das Fehlen von Einsprüchen richtig, dass es keine solchen gab? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Amtsgericht Sinsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in das interpretieren Sie so richtig. Ich bitte Sie, zu entschuldigen, dass ich dies nich…
Von
Amtsgericht Sinsheim
Betreff
AW: Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2018 [#34325]
Datum
8. November 2018 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das interpretieren Sie so richtig. Ich bitte Sie, zu entschuldigen, dass ich dies nicht ausdrücklich erwähnt habe. Mit freundlichen Grüßen