Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014

Anfrage an: Amtsgericht Zossen

Für das Auswahlverfahren für Schöffen existiert eine Vorschlagsliste für Schöffen, § 36 GVG.

Diese Vorschlagsliste wurde samt etwaiger Einsprüche dem Amtsgericht Zossen übersandt, § 38 GVG.

Bitte senden Sie mir die Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen am Amtsgericht Zossen ab 2014 zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2015
  • Frist
    20. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014 [#11363]
Datum
18. September 2015 09:18
An
Amtsgericht Zossen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für das Auswahlverfahren für Schöffen existiert eine Vorschlagsliste für Schöffen, § 36 GVG. Diese Vorschlagsliste wurde samt etwaiger Einsprüche dem Amtsgericht Zossen übersandt, § 38 GVG. Bitte senden Sie mir die Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen am Amtsgericht Zossen ab 2014 zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Zossen
Ausweichende Antwort auf Anfrage vom 18.09.2015
Von
Amtsgericht Zossen
Via
Briefpost
Betreff
Ausweichende Antwort auf Anfrage vom 18.09.2015
Datum
21. September 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der S…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014 [#11363]
Datum
20. Oktober 2015 00:07
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" vom 18.09.2015 (#11363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Zossen
AG Zossen - Verwaltung - AZ: 1410 E-22, Bd. I Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfragen über das In…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
AW: Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014 [#11363]
Datum
20. Oktober 2015 15:44
Status
Warte auf Antwort
AG Zossen - Verwaltung - AZ: 1410 E-22, Bd. I Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfragen über das Internetportal erhalten Sie Antwort in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" [#11363]
Datum
26. Oktober 2015 20:14
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11363 Auf eine Anfrage nach dem AIG verweigert die Direktorin des Amtsgericht Zossen die Auskunft mit der Behauptung, es gäbe an ihrem Gericht keine mit dem Jahr 2014 beginnende Amtszeit für Schöffen. Auf entsprechende Presseanfragen reagiert sie überhaupt nicht. Stattdessen wurde und wird der Unterzeichner vom Amtsgericht Zossen mit Strafverfahren überzogen. Das Brandenburgische Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz behauptet auf seinen Seiten im offensichtlichen Widerspruch zu den Äußerungen der Direktorin des Amtsgericht Zossen folgendes: "Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt." Der gesunde Menschenverstand lässt den Schluss zu, dass eine der beiden vorstehenden Aussagen falsch ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg ---------------------------------------- Ihre E-Mail vom 26. Oktober 2015 (#1136…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" [#11363]
Datum
24. November 2015 10:13
Status
Warte auf Antwort
Rückäußerung der LDA Brandenburg ---------------------------------------- Ihre E-Mail vom 26. Oktober 2015 (#11363) < unser Az. 002/15/815 > Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie zu obigem Sachverhalt ein Antwortschreiben unserer Behörde mit der Bitte um Kenntnisnahme. Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlage! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit klarstellen, dass das Amtsgericht Zossen niemals meine Anfrage …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" [#11363]
Datum
1. Dezember 2015 17:27
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit klarstellen, dass das Amtsgericht Zossen niemals meine Anfrage nach den Vorschlagslisten für die Wahlperiode ab 2014 sinngemäß beantwortet hat, sondern stattdessen auf eine Frage "antwortete", die niemals gestellt worden ist. Das Amtsgericht Zossen "antwortete" nämlich in auf die Frage nach den Vorschlagslisten für dortige Schöffenwahl, dass im Jahr 2014 keine Wahlen für die Schöffen stattgefunden hätten. Dies mag zutreffend sein, war aber auch gar nicht die Frage. Gefragt war aber nach der "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen am Amtsgericht Zossen ab 2014." Es ist schon reichlich bemerkenswert, mit welcher Beharrlichkeit die Volljuristen am Amtsgericht Zossen die Herausgabe von Informationen unter Vorspiegelung von intellektuellem Unvermögen verweigern. Zudem hat das Amtsgericht Zossen seine "Antwort" an irgendeine "ihm bekannte" Phantasieadresse geschickt, das Schreiben erreichte mich schließlich weit verspätet, nur durch Zufall und auf mehreren Umwegen. In dem mich betreffenden Strafverfahren indes wegen angeblicher "Beleidigung des Pressesprechers", das man an demselben Gericht wegen meiner Nachfrage nach den mutmaßlich verschwundenen Akten initiiert hat, kennt man meine aktuelle Adresse erstaunlicherweise. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können das vorgebliche "Antwortschreiben" des Amtsgerichts Zossen ei…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" [#11363]
Datum
1. Dezember 2015 17:29
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können das vorgebliche "Antwortschreiben" des Amtsgerichts Zossen einsehen unter https://fragdenstaat.de/files/foi/36481/2015-09-21-ag-zossen-keine-wahl-2014_s.jpg Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können das von Ihnen angefragte Dokument einsehen unter https://fragdenstaat…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" [#11363]
Datum
3. Dezember 2015 16:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können das von Ihnen angefragte Dokument einsehen unter https://fragdenstaat.de/files/foi/36481/2015-09-21-ag-zossen-keine-wahl-2014_s.jpg Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der S…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" [#11363]
Datum
3. Dezember 2015 16:31
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014" vom 18.09.2015 (#11363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit und entgegen Ihrer Behauptung vom 21.09.2015 (https://fragdenstaat.de/anfrage/vorschlagsliste-fur-die-wahlperiode-der-schoffen-ab-2014/#nachricht-34881) bis heute auch überhaupt nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Stattdessen versuchen Sie, trotz Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die Sie selbst mit §36 GVG zutreffend zitieren, systematisch vorzuspiegeln, die vorliegende einfache Anfrage nicht zu verstehen. Ich fordere Sie nunmehr erneut auf, die offnene Anfrage nunmehr mit Frist 10.12.2015 zu beantworten. Hierzu stelle ich klar: Es ist gefragt nach den Schöffenvorschlagslisten für die fünfjährige Amtszeit der Schöffen im Amtsgericht Zossen, beginnend im Jahr 2014. Es ist NICHT gefragt nach irgendwelchen "Schöffenlisten für das laufende Geschäftsjahr" oder sonstigen Interpretationen, die irgendwessen Phantasien entspringen und nichts mit meiner Anfrage zu tun haben. In diesem Zusammenhang mit Ihrem bisherigen Verhalten verweise ich auch auf den Artikel der maz-online vom 04.02.2014, Titel: "Im Amtsgericht Zossen verschwinden Akten", Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Im-Amtsgericht-Zossen-verschwinden-Akten Im Zusammenhang mit der Übersendung der angeforderten Schöffenvorschlagslisten fordere ich Sie aus gegebenem Anlass auf, Ihre Antwort nicht an eine -wie Ihnen positiv bekannt- veraltete Adresse oder -wie auch schon vorgekommen- an eine von Ihnen frei erfundene Phantasieadresse zu schicken, sondern die Übersendung zu richten an: DJV Deutscher Journalisten-Verband -Geschäftsstelle- c/o Antragsteller/in Mosuch Alter Jakobstraße 79/80 10179 Berlin Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und beantworten Sie die Anfrage bis 10.12.2015 Eingang an o.g. Zustelladresse. Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Zossen
Antwort Sehr geehrtAntragsteller/in da der in der Anlage befindliche Brief heute an das Amtsgericht Zossen mit de…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
Antwort
Datum
21. Dezember 2015 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da der in der Anlage befindliche Brief heute an das Amtsgericht Zossen mit dem Vermerk "Irrläufer" zurückgekommen ist, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail zur Kenntnis. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorschlagsliste für die Wahlperiode der Schöffen ab 2014“ [#11363] [#11363]
Datum
16. März 2020 17:17
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
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Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Anhänge: - 11363.pdf - 2015-09-20_1-2015-09-21-ag-zossen-keine-wahl-2014_s.jpg - [geschwärzt] - 2015-11-24_1-AW_LDABrbg_00215815.pdf - [geschwärzt] - 2016-01-29_1-AW_LDAbrbg_00215815.pdf Anfragenr: 11363 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
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WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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384,0 KB
Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#11363] Sehr geehrteAntragsteller/in was die offensichtlich auf Ihre Anordnung hin…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#11363]
Datum
20. Mai 2020 10:07
An
Amtsgericht Zossen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in was die offensichtlich auf Ihre Anordnung hin hier eingestellte Antwort ″AW: Beginn und Ende eines Geschäftsjahres im Amtsgericht Zossen″ mit meiner Anfrage zu tun haben sollte, ist weder ersichtlich noch nachvollziehbar. Ich kann Ihnen versichern, dass der Versuch einer Zermürbungstaktik mit dem Ziel, dass eine das Amtsgericht Zossen offenbar unangenehme Anfrage einschläft oder aufgegeben wird, für das Amtsgericht Zossen nicht zum Erfolg führen wird. Dass das Land Brandenburg das erste Bundesland war, dass ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt hat, hat seinen Grund. Eine von Ihnen behauptete frühere Antwort liegt hier nicht vor. Gegebenenfalls nutzen Sie Ihre vom Steuerzahler bezahlte Arbeitszeit künftig dafür, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Brandenburg in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise und vor allem fristgerecht zu bearbeiten, anstatt Ihren Mitarbeiterinnen ″anzuordnen″, mehrfach (teilweise bis zu fünf Mal) zusammenhanglose und damit sinnfreie ″Antworten″ hier einzustellen, die mit den gestellten Anfragen nicht das Geringste zu tun haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/11363