Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei welcher Partei bzw. welchem Ressort der Regierungskoalition liegt das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)?
Zum Hintergrund:
Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird der BfDI auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag gewählt. Spätestens Ende 2023 muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag unterbreiten, wer ab dem 8. Januar 2024, wenn die Amtszeit des bisherigen BfDI endet, dieses Amt bekleiden soll. Regierungsintern existiert eine Zuständigkeitsregelung, welche Partei bzw. welches Ressort der Regierungskoalition den Vorschlag unterbreitet, der anschließend vom Bundeskabinett als Vorschlag der Bundesregierung beschlossen und dem Deutschen Bundestag zur Durchführung der Wahl zugeleitet wird. Die Anfrage zielt auf den Inhalt dieser Zuständigkeitsregelung ab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 250261
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