Vorschrift Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene

Hiermit frage ich die aktuelle Version der Vorschrift "Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene" an

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit frage ich d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Vorschrift Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene [#181802]
Datum
3. März 2020 14:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit frage ich die aktuelle Version der Vorschrift "Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene" an
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181802 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Vorschrift Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene [#181802]
Datum
4. März 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.03.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 3. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1281 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Vorschrift Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene [#181802]
Datum
23. April 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1281 vom 04.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitung Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 3. März 2020 (Bezug 1.) zeichnet sich ab, dass ggf. ein ablehnender Bescheid zu erstellen sein wird. Um die rechtskonforme Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)) des Verwaltungsaktes sicherstellen zu können, darf ich Sie freundlich um Mitteilung Ihres Namens sowie Ihres Vornamens bitten. Für die Überschreitung der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Vorschrift Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene [#181802]
Datum
7. Mai 2020 08:36
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1281 vom 04.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1281 vom 23.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meiner unter o.a. Bezug 3. angeführten E-Mail vom 23. April 2020 hatte ich Sie aus den darin erläuterten Gründen gebeten, Ihren Namen und Ihren Vornamen zu übermitteln. Eine Antwort hierauf liegt bislang nicht vor, so dass ich mir nunmehr erlaube, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Vorschrift Führung maritimer Operationen auf taktischer Ebene [#181802]
Datum
25. Mai 2020 09:55
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1281 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1281 vom 04.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1281 vom 23.04.2020 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1281 vom 07.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meiner unter o.a. Bezug 3. angeführten E-Mail vom 23. April 2020 hatte ich Sie aus den darin erläuterten Gründen gebeten, Ihren Namen und Ihren Vornamen zu übermitteln. Nachdem diese Nachricht Ihrerseits unbeantwortet geblieben ist, hatte ich mit E-Mail vom 7. Mai 2020 (Bezug 4.) an die ausstehende Erledigung erinnert. Auch hierzu liegt bislang keine Antwort vor. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren Antrag (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen