Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschiffahert

Beim interessierten ansehen einer Doku zur Binnenschifffahrt,
ausgestrahlt durch den NDR und auf der NDR eigenen YouTube Seite NDR Doku
zum Streaming bereitgestellt, musste ich mit Erstaunen feststellen wie bei
Minute 16 wie selbstverständlich durch die Blume geschildert wurde, das die Abwässer aus Dusche und Toilette einfach im Gewässer entsorgt werden
"Die Toilette ist höher als gewöhnlich, liegt aber daran das es auch ablaufen kann wenn das Schiff beladen ist..."

Siehe dazu folgenden Link:
https://youtu.be/cdogS2GDE0M?t=960

Bei Minute 16:30 wird dann noch Selbstverständlich der Küchenabfall im Gewässer
entsorgt.
https://youtu.be/cdogS2GDE0M?t=990

Wobei das schon zu vernachlässigen war nachdem bereits bei Minute 4:20 der bei der Verladung neben dem Laderaum gelandet Raps großzügig ins Hafenbecken gekehrt
wurde.

Da stellt sich mir als Laie allerdings die Frage, nachdem wir in Deutschland Milliarden
in die Gewässereinhaltung investiert haben, Kläranlagen bauen und immer weiter
Modernisieren, ist da diese Art der Entsorgung zulässig?

Oder welche Vorschriften bestehen hier im beispielhaft genannten Fall und wie wird
die Einhaltung überwacht?

Angst vor Folgen scheint man ja nicht zu haben, wenn hier selbst in einer Doku so
verfahren wird.

Sollte das in der Doku gezeigte Verhalten rechtswidrig sein, mit welchen Strafen hat
der Verursacher bei solchem Handeln zu rechnen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim interessierten…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschiffahert [#181300]
Datum
25. Februar 2020 02:24
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim interessierten ansehen einer Doku zur Binnenschifffahrt, ausgestrahlt durch den NDR und auf der NDR eigenen YouTube Seite NDR Doku zum Streaming bereitgestellt, musste ich mit Erstaunen feststellen wie bei Minute 16 wie selbstverständlich durch die Blume geschildert wurde, das die Abwässer aus Dusche und Toilette einfach im Gewässer entsorgt werden "Die Toilette ist höher als gewöhnlich, liegt aber daran das es auch ablaufen kann wenn das Schiff beladen ist..." Siehe dazu folgenden Link: https://youtu.be/cdogS2GDE0M?t=960 Bei Minute 16:30 wird dann noch Selbstverständlich der Küchenabfall im Gewässer entsorgt. https://youtu.be/cdogS2GDE0M?t=990 Wobei das schon zu vernachlässigen war nachdem bereits bei Minute 4:20 der bei der Verladung neben dem Laderaum gelandet Raps großzügig ins Hafenbecken gekehrt wurde. Da stellt sich mir als Laie allerdings die Frage, nachdem wir in Deutschland Milliarden in die Gewässereinhaltung investiert haben, Kläranlagen bauen und immer weiter Modernisieren, ist da diese Art der Entsorgung zulässig? Oder welche Vorschriften bestehen hier im beispielhaft genannten Fall und wie wird die Einhaltung überwacht? Angst vor Folgen scheint man ja nicht zu haben, wenn hier selbst in einer Doku so verfahren wird. Sollte das in der Doku gezeigte Verhalten rechtswidrig sein, mit welchen Strafen hat der Verursacher bei solchem Handeln zu rechnen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181300 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Anfrage FragedenStaat.de Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschif…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage FragedenStaat.de Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschifffahrt [#181300]
Datum
25. Februar 2020 15:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalten Sie die gewünschte Empfangsbestätigung (Eingang bei <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage FragedenStaat.de Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnens…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage FragedenStaat.de Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschifffahrt [#181300]
Datum
27. März 2020 02:33
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschiffahert“ vom 25.02.2020 (#181300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181300
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AW: Ihre Anfrage FragedenStaat.de Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnens…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage FragedenStaat.de Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschifffahrt [#181300]
Datum
21. April 2020 18:44
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften Abfallentsorgung & Abwasserentsorgung (Fäkalien) in der Binnenschiffahert“ vom 25.02.2020 (#181300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181300

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2020 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.