Vorschriften zur Erteilung von Duldungen

Sämtliche aktuelle durch das BMI erlassene Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Anwendungshiweise o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie von Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche aktuelle …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschriften zur Erteilung von Duldungen [#178026]
Datum
31. Januar 2020 09:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche aktuelle durch das BMI erlassene Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Anwendungshiweise o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie von Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178026
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2274 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Vorschriften zur Erteilung von Duldungen [#178026]
Datum
31. Januar 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2274 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], Vielen Dank für ihre Nachricht bezüglich meiner Anfrage nach dem IFG. In Ihrer Antwort ve…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorschriften zur Erteilung von Duldungen [#178026]
Datum
1. Februar 2020 10:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], Vielen Dank für ihre Nachricht bezüglich meiner Anfrage nach dem IFG. In Ihrer Antwort verweisen Sie auf § 41 VwVfG und dabei insbesondere auf Zustellung und Zeitpunkt der Bekanntgabe. Sollten Sie eine Datei an die von dem Portal "Frag den Staat" angegebenen E-Mail-Adresse senden, so wird diese Datei zunächst nur für mich zugänglich sein. Zugänglich wird sie mir wiederum erst nach einloggen mit den Zugangsdaten bei dem Portal. Dies entspricht einem ordnungsgemäßen Bekanntgabeverfahren nach § 41 VwVfG Abs. 2a. Darüberhinaus bekomme ich bei Zusendung einer Nachricht von Ihnen über das Portal innerhalb kürzester Zeit eine E-Mail mit dem entsprechenden Hinweis. Spätestens mit dieser E-Mail gelangt ihre Nachricht in meinen Machtbereich und eine Kenntnisnahme meinerseits erscheint problemlos möglich, vgl § 130 BGB. Die Zustellung und die Ingangsetzung der Frist würde somit unmittelbar nach Absendung der Nachricht mit dem angehängten Verwaltungsakt an die angegebene Adresse erfolgen. Auch der Zeitpunkt der Bekanntgabe wäre so mit problemlos ermittelbar. Sollten sie anderer Rechtsauffassung sein, lautet meine private E-Mail-Adresse: [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 178026 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]