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Vorschriften zur Korruptionsprävention

- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182137]
Datum
7. März 2020 17:28
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182137
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Bundesumweltministerium sowie den Behörden des Geschäftsbereiches des Bundesumwel…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182137]
Datum
12. März 2020 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Bundesumweltministerium sowie den Behörden des Geschäftsbereiches des Bundesumweltministeriums findet die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung von 30.04.2004, der Verhaltenskodex gegen Korruption, der Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen, die Empfehlung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004 (Regelungen zur Integrität Nr. 2 - 4) Anwendung. Daneben können die Bundesämter des Geschäftsbereichs weitergehende Anordnungen treffen, indem Sie z.B. die Wertgrenze für die stillschweigende Genehmigung der Annahme nicht anzeigepflichtiger Geschenke und Zuwendungen herabsetzen. Mit freundlichen Grüßen

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