Vorschriften zur Korruptionsprävention

- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182133]
Datum
7. März 2020 17:28
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche aktuellen Vorschriften zur Korruptionsprävention Ihrer Behörde, die im Geschäftsbereich Ihres Hauses Anwendung finden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182133
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z23-18501/34(2020) Bonn, 30.03.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Vorschriften zur Korruptionsprävention [#182133]
Datum
30. März 2020 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z23-18501/34(2020) Bonn, 30.03.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr IFG-Antrag (Vorschriften zur Korruptionsprävention #182133) ist im BMBF-Posteingang am 07. März 2020 eingegangen. Auf Ihre Anfrage erteilen wir Ihnen hiermit, wie gewünscht per E-Mail, folgende Auskunft: Für alle Bundesressorts und somit auch für das BMBF gilt derzeit die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention vom 30. Juli 2004 (inkl. Anlagen). Der Zugang zu dieser Richtlinie und den Anlagen ist über folgenden Link des BMI möglich: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/korruptionspraevention-regelungen-zur-integritaet.pdf;jsessionid=953629165B270C054A7AE02479D5C6E2.1_cid295?__blob=publicationFile&v=9 Darüber hinaus gilt für das BMBF die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli 2003. Dieses Dokument ist über folgenden Link abrufbar: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_07072003_O463414017.htm. Das BMBF hat zudem eine interne Regelung für den Umgang mit Belohnungen und Geschenken erlassen. Die entsprechende Vorschrift in Ziff. 6.6 der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMBF (EGO) finden Sie in Anlage zu dieser Mail. Hierzu verweisen wir auch auf das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004. Dieses ist abrufbar unter: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm. Für diese Auskunft fallen gemäß IFG keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen

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