BMFSFJ Konzept Korruptionsprävention

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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Konzept Korruptionspräventionsmanagement im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stand: Dezember 2018
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ 4 Quellen ...................................................................................................................................... 5 1 Einführung ....................................................................................................................... 6 2 Ziel und Funktion ............................................................................................................ 6 3 Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung .......................................................................................................... 7 4. Korruption ....................................................................................................................... 8 5. 4.1 Begriffsbestimmungen .............................................................................................. 8 4.2 Korruptionsrisiko im BMFSFJ.................................................................................... 9 Aufgabenwahrnehmung und Organisation der Korruptionsprävention im BMFSFJ 10 6. 5.1 Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten ................................................................ 10 5.2 Für Korruptionsprävention zuständige Organisationseinheit ................................... 11 5.3 Interne Revision ...................................................................................................... 11 5.4 Ansprechperson für Korruptionsprävention ............................................................. 12 5.5 Organisationseinheit zum Risiko- und Qualitätsmanagement ................................. 13 Risikomanagement im BMFSFJ - Identifikation, Analyse und Bewertung von Korruptionsrisiken ........................................................................................................ 14 6.1 7. Verfahren zur Feststellung des Korruptionsgefährdungspotentials von Organisationseinheiten im BMFSFJ (Stufe 1) ......................................................... 14 6.2 Risikominimierende/-absichernde Präventionsmaßnahmen (Stufe 2) ..................... 14 6.2.1 Standardmaßnahmen gem. Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung .................................................... 14 6.2.2 Korruptionspräventive Standards im BMFSFJ ........................................................ 15 6.3 Controlling, Berichtswesen und Evaluierung (Stufe 3) ............................................ 24 Korruption – Auswirkungen und Konsequenzen ........................................................ 26 2
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Abkürzungsverzeichnis BaköV Bundesakademie für öffentliche Verwaltung BeschAO Beschaffungsanordnung BDG Bundesdisziplinargesetz BHO Bundeshaushaltsordnung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMI Bundesministerium des Innern BRH Bundesrechnungshof EPOS elektronisches Personalmanagementsystem ESF Europäischer Sozialfonds KVP kontinuierlicher Verbesserungsprozess Nr. Nummer o. g. oben genannte QM Qualitätsmanagement sog. Sogenannt RPA stopp Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 Strafprozessordnung usw. und so weiter VV Verwaltungsvorschrift[en] VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz z. B. zum Beispiel RL 3
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verhaltenskodex ......................................................................................... 8 4
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Quellen Behörden Spiegel-Gruppe, ProSeminaris GmbH, Büro Berlin: Kaskelstr. 41, 10317 Berlin; Zerti- fikatslehrgang zur/m Antikorruptionsbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung 25.09. – 29.09.2017 in Berlin, Begleitmaterial BMI, „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 07.07.2004 BMI, „Regelungen zur Integrität“, 2. Auflage, Stand: August 2014 BMI, „Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“, Stand: 09.06.2010 BMI, „Handreichung der AG Standardisierung zur Feststellung besonders korruptionsgefährde- ter Arbeitsgebiete“, Stand: 04.01.2012 BMI, „Handreichung für die Arbeitsweise der Ansprechperson für Korruptionsprävention bei Verdachtsfällen“, Stand: 20.09.2013 BMI, „Praktischen Hilfestellungen den „Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleiter“, Stand: 2013 Kommunales Bildungswerk e. V., Gürtelstr. 29a/ 30, 10247 Berlin, Fachtagung Compliance am 02. März 2017, Begleitmaterial zum Tagungsthema „Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung – Rechtliche Grundlagen, Entwicklungstendenzen, Praxisfragen“ Kommunales Bildungswerk e. V., Gürtelstr. 29a/ 30, 10247 Berlin, Fachtagung Ergebnisse des Forschungsprojektes „RiKo – Risikomanagement der Korruption" am 03.03.2017, Begleitmate- rial zum Tagungsthema „Abschluss des Teilprojektes - Praxis der kommunalen Korruptionsprä- vention". Kommunales Bildungswerk e. V., Gürtelstr. 29a/ 30, 10247 Berlin, Fachseminar „Rechtliche Grundlagen der Korruptionsprävention und -bekämpfung durch Führungskräfte“, Begleitmaterial Prof. Binner Akademie GmbH, Schützenallee 1 - 30519 Hannover, Internet: www.pbaka.de, Handouts „Anti-Korruptions-Seminar am 27.06.2017“ Sogartz, Ingo (2012). Korruptionsprävention in öffentlichen Institutionen - Vorbeugemaßnahmen und Erste Hilfe für Personalverantwortliche. Band 4 von Personalmanagement im öffentlichen Sektor, Herausgeber Dr. Gourmelon, Andreas, Verlag Hüthig Jehle Rehm 5
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Einführung 1 Korruption – ein Thema, welches in der täglichen Arbeit auf den ersten Blick kaum Korruption oder gar nicht relevant erscheint. Doch der Anschein trügt! Korruption verläuft in der Regel unbemerkt, hat viele Facetten und bedeutet schwerwiegende Konse- quenzen für alle Beteiligten. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung führt Korruption zu hohen materiellen Schäden, weniger Effizienz des Verwaltungshandelns und auch zu immateriellen Auswirkungen wie Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung. Korruptionsprävention ist daher unverzichtbar! Die „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesver- Richtlinie 1 waltung vom 30. Juli 2004“ ist Basis und Ausgangspunkt der Korruptionspräventi- onsarbeit. Sie ist für alle Bundesministerien verpflichtend und umfasst die wesentli- chen Maßnahmen einer Präventionsstrategie. Für eine konsequente und erfolgreiche Korruptionspräventionsarbeit bedarf es ziel- Neue Ansätze gerichteter, effektiver und nachhaltiger Maßnahmen und Erfolgskontrollen. Doch allein eine Fokussierung auf die klassischen Elemente der Korruptionsprävention reicht heute nicht mehr aus. Vielmehr bedarf es einer darüber hinausgehenden Betrachtung sowie die Verfolgung neuer Ansätze. Diesem Anspruch soll das vorlie- gende Konzept gerecht werden. 2 Ziel und Funktion Mit diesem Konzept wird die Korruptionspräventionsstrategie im BMFSFJ neu aus- gerichtet. Neben der konkreten Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie berück- 2 sichtigt das Konzept auch die „Regelungen zur Integrität“ , die „Empfehlungen zur 3 Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ , die „Handreichung der AG Stan- 4 dardisierung zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete“ , die „Handreichung für die Arbeitsweise der Ansprechperson für Korruptionsprävention 5 bei Verdachtsfällen“ , die „Praktischen Hilfestellungen für Antikorruptionsmaßnah- 6 men“ , den „Verhaltenskodex gegen Korruption" sowie den „Leitfaden für Vorgesetz- 1 RL-Verweis 2 Herausgeber: BMI, 2. Auflage, Stand: August 2014 3 Herausgeber: BMI, Stand: 09.06.2010 4 Herausgeber: BMI, Stand: 04.01.2012 5 Herausgeber: BMI, Stand: 20.09.2013 6 Herausgeber: BMI, Stand: Juli 2013 6 Rahmenbedin- gungen
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ te und Behördenleiter“. Zusätzlich sind die Ergebnisse der im Jahr 2012 durchge- führten Gefährdungsanalyse sowie der BRH-Prüfung im Jahr 2017 eingeflossen. Fachlich verfolgt das Konzept einen neuen, komplexeren, ganzheitlichen Ansatz der Neuer Ansatz Korruptionsprävention. Es enthält darüber hinaus neue Herangehensweisen, Strate- gien und Maßnahmen. Das Konzept dient zur Information, Hilfestellung und Sensibilisierung aller Beschäf- tigten im Haus und wird unter Beachtung geltender Rahmenbedingungen ständig Entwicklung und Fortschreibung eines Konzepts fortgeschrieben und weiterentwickelt. Das BMI berichtet aufgrund der Beschlüsse des RPA diesem jährlich zur Korrupti- onsprävention in der Bundesverwaltung. Hierfür erhebt es, elektronisch gestützt, Berichtspflicht gegenüber BMI bzw. RPA Daten bei allen Bundesbehörden. Mit dem Konzept wird sichergestellt, dass sämtli- che für die Berichtspflicht notwendigen Daten zur Verfügung stehen, da es alle hier- zu notwendigen (rechtlichen) verbindlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen berücksichtigt. Das Konzept soll sensibilisieren, korruptionspräventive Standards festlegen und dem Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren der Korruption dienen. 3 Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung Die Richtlinie sieht gemäß Ziffer 2 als Basis der Korruptionspräventionsarbeit das Verfahren zur Feststellung (Identifikation und Bewertung) besonders korruptionsge- Regelmäßige Gefährdungsana- lyse fährdeter Arbeitsgebiete vor. Des Weiteren sind in regelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereiche mit- tels einer Risikoanalyse zu ermitteln. Je nach den Ergebnissen der Analyse ist zu prüfen, wie die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Personalzuordnung zu ändern sind. Außerdem sind Maßnahmen einzuleiten, die eine wirksame Korrupti- onsprävention sicherstellen. Wesentlicher Bestandteil der RL ist ein Verhaltenskodex (Anlage 2 der RL). Dieser Verhaltenskodex soll die Beschäftigten auf Gefahrensituationen hinweisen, in de- nen sie ungewollt in Korruption verstrickt werden können. Weiterhin soll er die Be- schäftigten zur pflichtgemäßen und gesetzestreuen Erfüllung ihrer Aufgaben anhal- ten und ihnen die Folgen korrupten Verhaltens vor Augen führen: 7 Verhaltenskodex
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Abbildung 1: Verhaltenskodex 4. Korruption 4.1 Begriffsbestimmungen Nach allgemeinem Verständnis umfasst der Begriff Korruption sowohl strafbare 7 Handlungen als auch ethisch-moralisch verwerfliches Handeln. Unter Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Was ist Korruption? Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nicht-wirtschaftlichen Vereinigun- gen oder Organisationen, z. B. Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, um einen ma- teriellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, zu verstehen. Die Bewertung der Korruptionsgefährdung eines Arbeitsgebietes bestimmt sich gemäß der Empfehlung zu Nr. 2 zur Richtlinie nach folgenden Kriterien: Korruptionsgefährdet ist ein Arbeitsgebiet, bei dem durch das Verhalten von Beschäftigten oder durch getroffene Entscheidungen:: − Korruptions- gefährdete Arbeitsgebiete Dritte (Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Vereine, Ge- sellschaft, sonstige Institutionen) materielle oder immaterielle Vorteile er- halten oder Nachteile von ihnen abgewendet werden können und − Dritte den Beschäftigten einen Vorteil zuwenden können, worauf diese keinen gesetzlichen oder tariflichen Anspruch haben. 7 Im (Straf-) rechtlichen Gebrauch ist unter dem Begriff „Korruption“ ein sanktioniertes Fehlverhalten bei der Wahrnehmung einer öffentlichen Vertrauensstellung“ gemeint. 8
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ Als besonders korruptionsgefährdet muss darüber hinaus jedes Arbeitsgebiet Besondere Korruptionsgefährdung angesehen werden, das mit einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist: − Häufige Außenkontakte, auch durch Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten, − Bewirtschaften von Haushaltsmitteln in größerem Umfang, Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen einschließlich der Vergabe von Fördermitteln und Zuwendungen, − Erteilen von Auflagen, Konzessionen, Genehmigungen, Erlaubnissen und Ähnlichem, Festsetzen und Erheben von Gebühren, − Bearbeiten von Vorgängen mit behördeninternen Informationen, die für Dritte nicht bestimmt sind. Dies gilt nur, sofern für Dritte der mögliche Vorteil einen bedeutenden materiel- len oder immateriellen Wert hat oder der mögliche Nachteil eine Strafe oder die Gefährdung der beruflichen Existenz oder die Gefährdung des Fortbestands der betroffenen Institution nach sich zöge. 4.2 Korruptionsrisiko im BMFSFJ Das BMFSFJ gilt aufgrund seiner Aufgabenvielfalt quer durch die Gesellschaft als Querschnittsministerium. Es unterstützt das Regierungshandeln in den Feldern Fa- milien-, Senioren-, Frauen-, Gleichstellungs-, Jugend- und Engagementpolitik und fördert insbesondere eine Vielzahl von Projekten, erteilt Zuwendungen und vergibt Forschungsaufträge. Darüber hinaus handelt das BMFSFJ auch in erheblichem Um- fang fiskalisch, z. B. bei der Vergabe von Dienstleistungen, Beratungsaufträgen, Beschaffungen usw. Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln stellt im Grundsatz immer ein potentielles besonderes Korruptionsrisiko dar. Dies gilt ebenso für die in diesem Kontext zwangsläufig entstehenden Außenkontakte, wie z. B. mit Trägern, Vereinen und Unternehmen. Daher ist umso wichtiger, präventiv über Korruptionsgefahren zu informieren, zu beraten und zu sensibilisieren. Ein öffentlichkeitswirksamer Korruptionsfall im BMFSFJ könnte das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit unseres Hau- ses untergraben, die Gefahr eines immensen Reputationsschadens bergen und könnte auch erhebliche finanzielle Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. 9
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KORRUPTIONSPRÄVENTIONSMANAGEMENT IM BMFSFJ 5. Aufgabenwahrnehmung und Organisation der Korruptionsprävention im BMFSFJ 5.1 Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten Korruptionsprävention ist eine Querschnittsaufgabe und wird neben der zentral für Korruptionsprävention zuständigen Organisationseinheit wie folgt wahrgenommen: Aufgabe Zuständigkeitsregelung Personalauswahl unter Aspek- für Personalangelegenheiten zuständige Organisations- ten der Korruptionsprävention einheit Beteiligung: für Stellenbewertungen zuständige Organisa- tionseinheit, Ansprechperson für Korruptionsprävention, für Korruptionsprävention zuständige Organisationseinheit Rotation für Personalangelegenheiten zuständige Organisations- einheit Beteiligung: für Stellenbewertungen zuständige Organisa- tionseinheit, Ansprechperson für Korruptionsprävention, Interne Revision, für Korruptionsprävention zuständige Organisationseinheit Annahme von Belohnungen für Korruptionsprävention zuständige Organisationseinheit und Geschenken Beteiligung: Ansprechperson für Korruptionsprävention Grundsensibilisierung Be- für Personalangelegenheiten zuständige Organisations- schäftigte einheit, Ansprechperson für Korruptionsprävention, für Korruptionsprävention zuständige Organisationseinheit Aus- und Fortbildungsmaß- für Korruptionsprävention zuständige Organisationseinheit, nahmen Ansprechperson für Korruptionsprävention, Interne Revisi- on, für Fortbildung zuständige Organisationseinheit Dienst- und Fachaufsicht Dienst- und Fachvorgesetzte, Interne Revision Präventionsbezogene interne Ansprechperson für Korruptionsprävention, für Korrupti- Informationsbereitstellung onsprävention zuständige Organisationseinheit Beantwortung von Fragen der Ansprechperson für Korruptionsprävention, für Korrupti- Beschäftigten zur Korrupti- onsprävention zuständige Organisationseinheit, Interne onsprävention Revision Sponsoring Sponsoring-Beauftragte/-r Fachbezogene Präventions- Vergaberechtsbeauftragte/-r, Ansprechperson für Korrup- themen tionsprävention, für Korruptionsprävention zuständige Or- ganisationseinheit, Interne Revision 10
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