Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht

Die geltenden Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht (einschließlich Ständiger Befehl der Flotte Nr. 10).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geltenden Vor…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
20. April 2022 16:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geltenden Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht (einschließlich Ständiger Befehl der Flotte Nr. 10).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 246720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246720/ Postanschrift Valentin Schatz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
21. April 2022 12:46
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. April 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schatz, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 20. April 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V152 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine un…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
24. Mai 2022 07:27
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht“ vom 20.04.2022 (#246720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
7. Juni 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. April 2022 Sehr geehrter Herr Schatz, ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 24.05.2022 (s.u.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine un…
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Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
12. Juli 2022 11:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht“ vom 20.04.2022 (#246720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
15. Juli 2022 09:36
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. April 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schatz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 20. April 2022 (Bezug). Anbei übersende ich Ihnen den Ständigen Befehl der Flotte Nr. 810 – Prisenordnung. Dieser Befehl ist durch das Marinekommando am 25.07.2016 aufgehoben worden und gilt daher nicht mehr für Einsätze der Deutschen Marine. Wegen des expliziten Bezugs in Ihrer Anfrage wird die freigegebene letzte Version gleichwohl zur Verfügung gestellt. Im Übrigen existieren derzeit keine weiteren Vorschriften oder Einsatzregeln zum Prisenrecht. Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Auskunft und die Übersendung des (aufgehobenen) ständigen Befe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
15. Juli 2022 11:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Auskunft und die Übersendung des (aufgehobenen) ständigen Befehls 810. Zum besseren Verständnis muss ich allerdings noch einmal nachhaken. Sie schreiben: "Im Übrigen existieren derzeit keine weiteren Vorschriften oder Einsatzregeln zum Prisenrecht." Ich nehme an, Sie meinen damit Vorschriften und Einsatzregeln unterhalb von Gesetzesrang und nicht die PrisenO und PrisenGO. Können Sie mir bestätigen, dass die Prisenordnung von 1939 und die Prisengerichtsordnung von 1939 jeweils in seither unveränderter Fassung geltendes Bundesrecht sind? Mit freundlichen Grüßen Dr. Valentin Schatz Anfragenr: 246720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246720/
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte, wenn ich noch eine weitere Anfrage zu diesem Themenkomplex…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
15. Juli 2022 12:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte, wenn ich noch eine weitere Anfrage zu diesem Themenkomplex nachreiche: 1) Könnten Sie mir bitte die Weisung BMVg-VR II 3, Az 39-63-06-03/1 vom 25. April 1964 übersenden? 2) Könnten Sie mir bitte etwaige Dokumente des BMVg oder anderer Behörden (oder des Bundestags) übersenden, die vor oder nach dieser Weisung die Möglichkeit einer Reform der Prisenordnung und/oder Prisengerichtsordnung auf Ebene des Bundesrechts thematisieren? 3) Ist der Erlass eines neuen ständigen Befehls zum Prisenrecht oder eine Gesetzesreform geplant? Bitte übersenden Sie mir etwaige Dokumente hierzu. Mit freundlichen Grüßen Dr. Valentin Schatz Anfragenr: 246720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246720/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
20. Juli 2022 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V152 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20. April 2022 2. Ihre Nachrichten vom 15. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Schatz, ich bedanke mich für Ihre Nachrichten vom 15. Juli 2022 (Bezug 2.). Zu Ihrer ersten Nachfrage (s.u.) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Ihrer Anfrage hatten Sie explizit um die Übersendung der "geltenden Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht (einschließlich Ständiger Befehl der Flotte Nr. 10)" gebeten. Insoweit, als mit dem Begriff der Vorschriften in Abgrenzung zu Parlamentsgesetzen (formelle Gesetze) und Verordnungs- und Satzungsrecht ("bloß-materielle Gesetze") regelmäßig die verwaltungsinternen Rechtsnormen bezeichnet werden, bezog sich meine Antwort nur auf letztere. Die Bundeswehr unterliegt selbstverständlich der allgemeinen Gesetzesbindung. Bei dem nachfolgenden Teil Ihrer Anfrage "Können Sie mir bestätigen, dass die Prisenordnung von 1939 und die Prisengerichtsordnung von 1939 jeweils in seither unveränderter Fassung geltendes Bundesrecht sind?" ist der Anwendungsbereich des IFG allerdings nicht eröffnet. Das aktuell geltende Bundesrecht ist für jedermann in zumutbarer Weise in öffentlichen Quellen (etwa im Bundesgesetzblatt oder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: www.gesetze-im-internet.de) zugänglich, § 9 Absatz 3 IFG. Ihre weitere Anfrage vom 15. Juli 2022 zu dem Themenkomplex werte ich als neuen auf das IFG gestützten Antrag, da Sie hier Ihre ursprüngliche Anfrage vom 20. April 2022 inhaltlich erweitert haben. Entsprechend ist Ihr Antrag neu zu prüfen und wird nun unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V224 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Das von Ihnen skizzierte weitere Vorgehen is…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
20. Juli 2022 13:27
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
neuverkuendung-priseno-und-prisengo.pdf
23,4 KB
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Das von Ihnen skizzierte weitere Vorgehen ist für mich so in Ordnung. Ich erlaube mir aber einen Hinweis zur Klarstellung meiner Anfrage. Sie schreiben: "Das aktuell geltende Bundesrecht ist für jedermann in zumutbarer Weise in öffentlichen Quellen (etwa im Bundesgesetzblatt oder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: www.gesetze-im-internet.de) zugänglich, § 9 Absatz 3 IFG." Selbstverständlich habe ich mir die öffentlich zugänglichen Versionen beschafft. Das Problem ist nur, dass die PrisenO und PrisenGO nur mit der Überschrift in das BGBl III aufgenommen wurden (siehe Anhang), weshalb ich davon ausgehen muss, dass das Prisenrecht aus dem Dritten Reich ohne Änderung weitergilt (Fundstelle ist dementsprechend das Reichsgesetzblatt). Das würde dann beispielsweise auch für dort enthaltene Aufgabeübertragungen an den "Führer und Reichskanzler" gelten, die unverändert in den Fassungen von 1939 enthalten wären. Das finde ich überraschend und hatte gehofft, dass es vielleicht aktualisierte oder redaktionell geänderte Fassung gibt, die ich übersehen haben könnte. Mit freundlichen Grüßen Dr. Valentin Schatz Anhänge: - neuverkuendung-priseno-und-prisengo.pdf Anfragenr: 246720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246720/
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
17. September 2022 10:27
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht“ vom 15.07.2022 (AZ 39-22-17/A5/V224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Monat überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Valentin Schatz Anfragenr: 246720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246720/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V224 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorschriften/Einsatzregeln der Bundesmarine und des Verteidigungsministeriums zum deutschen Prisenrecht [#246720]
Datum
7. November 2022 13:16
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V224 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15. Juli 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schatz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 15. Juli 2022 (Bezug). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Unterlagen anderer Ressorts liegen ebenfalls nicht vor und wären bei den betreffenden Stellen gesondert anzufragen. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, sich im Hinblick auf den Erlass von 1964, an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg zu wenden und dort die von Ihnen gewünschten Unterlagen anzufragen. Sie erreichen dort das Serviceteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Derzeit besteht auch keine Kenntnis darüber, ob der Erlass eines neuen Ständigen Befehls zum Prisenrecht beabsichtigt wird. Es können hierzu daher auch keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie gegebenenfalls noch fachliche Rückfragen zur Umsetzung des Prisen- oder Seeumweltrechts der Marine haben, können Sie sich damit auch direkt - auch ohne Bezug auf das IFG - an das Marinekommando der Bundeswehr wenden. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/organisation/marinekommando Mit freundlichen Grüßen