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Vorteil Rundfunkbeitrag

BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."

Da Arbeitsgericht Duisburg wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlt, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Arbeitsgericht Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorteil Rundfunkbeitrag [#32244]
Datum
24. Juli 2018 11:19
An
Arbeitsgericht Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157), http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html "Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können." Da Arbeitsgericht Duisburg wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlt, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Arbeitsgericht Duisburg
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalte…
Von
Arbeitsgericht Duisburg
Betreff
Automatische Antwort: Vorteil Rundfunkbeitrag [#32244]
Datum
24. Juli 2018 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Arbeitsgericht Duisburg eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der ?bermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie m?ssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen ?bermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw.de/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen k?nnen. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Gr??en (Beh?rdenleitung)

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Arbeitsgericht Duisburg
Die Direktorin des Arbeitsgerichts Duisburg 145E-6 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2018 I…
Von
Arbeitsgericht Duisburg
Betreff
AW: Vorteil Rundfunkbeitrag [#32244]
Datum
1. August 2018 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Direktorin des Arbeitsgerichts Duisburg 145E-6 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2018 In den Räumen des Arbeitsgerichts Duisburg kann von den Mitarbeitern des Arbeitsgerichts der öffentlich-rechtliche Rundfunk genutzt werden. Im Auftrag Abels Arbeitsgericht Duisburg Mülheimer Straße 54, 47057 Duisburg Tel.: 0203 3005-0, Fax: 0203 3005-262 Internet: www.arbg-duisburg.nrw.de Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung durch das Arbeitsgericht Duisburg finden Sie unter: www.arbg-duisburg.nrw.de/aufgaben/datenschutz/verwaltung.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.