Vorteil Rundfunkbeitrag
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."
Da Zentraldienst der Polizei wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlt, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. August 2018
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18. September 2018
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