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Vorteil Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Polizei Berlin

BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."

Da Polizeistellen wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlen, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorteil Rundfunkbeitrag [#32848]
Datum
15. August 2018 12:02
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157), http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html "Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können." Da Polizeistellen wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlen, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist an mich zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Ihr Antr…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Vorteil Rundfunkbeitrag [#32848]
Datum
22. August 2018 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist an mich zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Ihr Antrag lautet: "Da Polizeistellen wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlen, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können." Bitte konkretisieren Sie diesen Antrag, da eine Bearbeitung ansonsten nicht möglich ist. Was genau meinen Sie mit der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich nehme an, dass Polizeistellen den Run…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorteil Rundfunkbeitrag [#32848]
Datum
22. August 2018 13:56
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich nehme an, dass Polizeistellen den Rundfunkbeitrag zahlen. Somit existiert wahrscheinlich in ihren Räumen die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Unter Möglichkeiten verstehe ich besondere Räume mit eingeschalteten Fernsehgeräten, offen für alle Bürger. Oder kostenloser Internetanschluss in ihren Räumen. Auch für jedermann zugänglich. Darüberhinaus muss bei Ihnen irgendein Dokument existieren, der die Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Ihren Räumen regelt. Sowas wie "Rundfunkteilnahmeordnung in Räumen". PS. Ich habe andere öffentliche Stellen angefragt und die Antwort kam: bei uns gibt es keine Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Wahrscheinlich existiert bei Ihnen auch keine Möglichkeit. Beispiel: Amtsgericht Duisburg-Ruhrort "... beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort gibt es keine Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen." https://fragdenstaat.de/anfrage/vorteil-rundfunkbeitrag-4/101779/anhang/15-649II-_konvertiert_geschwaerzt.pdf Falls die Möglichkeit tatsächlich existiert, so bitte ich Sie, mir diese genau zu beschreiben und Dokument, der die Teilnahme in Ihren Räumen regelt, mir zu schicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Polizei Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freund…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag: Vorteil Rundfunkbeitrag [#32848]
Datum
6. September 2018 09:34
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.