Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur nach TKG
Jahresweise Übersicht über Anzahl und Gesamtbetrag von gem. § 43 TKG erlassenen Anordnungen über die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile aus Verstößen gegen das TKG oder Verfügung der Bundesnetzagentur.
Jahresweise Übersicht über auf solche Anordnungen hin von Unternehmen gezahlten Beträgen, wahlweise nach Jahr der Anordnung oder der Zahlung.
Die Auskunft wird erbeten für die Jahre 2017-2018.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. April 2019
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10. Mai 2019
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Ein:e Follower:in
- Von
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- Betreff
- Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur nach TKG [#125441]
- Datum
- 6. April 2019 17:23
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Ihre Anfrage zur Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur nach TKG [#125441] / Mein Zeichen: Z21d IFG 001/2019
- Datum
- 17. April 2019 14:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Ihre Anfrage zur Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur nach TKG [#125441] / Mein Zeichen: Z21d IFG 001/2019
- Datum
- 22. Mai 2019 08:11
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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