Vorträge der Feuerwehr Düsseldorf beim Blaulicht Technology Summit 2023

Anfrage an: Feuerwehr Düsseldorf

Am 23.03.23 fand die Konferenz "Blaulicht Technology Summit - Innovationen und Zukunftstechnologien für die BOS" in Neuss statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

14:00 Digitalisierung bei der Feuerwehr Düsseldorf
David von der Lieth, Leiter der Feuerwehr, Landeshauptstadt Düsseldorf

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der Feuerwehr Düsseldorf beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274065]
Datum
26. März 2023 11:15
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 23.03.23 fand die Konferenz "Blaulicht Technology Summit - Innovationen und Zukunftstechnologien für die BOS" in Neuss statt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 14:00 Digitalisierung bei der Feuerwehr Düsseldorf<< Antragsteller:in >> David von der Lieth, Leiter der Feuerwehr, Landeshauptstadt Düsseldorf<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mein Anliegen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274065/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICH…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Vorträge der Feuerwehr Düsseldorf beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274065]
Datum
26. März 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
e-mail-footer-ausbildung-2023.jpg
33,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEIGNET! FÜR NOTRUFMELDUNGEN WÄHLEN SIE DIE 112 oder senden Sie ein Notruf-Fax an die 112! Mit freundlichen Grüßen
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen sie bitte zunächst meine verspätete Antwort auf ihre Anfrag…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
20230427_Antwort l WG: Vorträge der Feuerwehr Düsseldorf beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274065]
Datum
27. April 2023 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
e-mail-footer-ausbildung-2023.jpg
33,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen sie bitte zunächst meine verspätete Antwort auf ihre Anfrage vom 26. März 2023. Nach Prüfung der Sachlage muss ich ihnen mitteilen, dass ich ihnen die Unterlagen nicht zusenden kann. Es handelt sich bei den angeforderten Unterlagen um sensible Informationen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen könnten. Nach § 6 S. 1 Buchstabe a) IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang unter anderem dann abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen würde. Die in der Vorschrift genannten Stellen sind nur exemplarisch aufgeführt (Gersdorf/Paal, BeckOK, § 6 IFG NRW, Rn. 12). Erfasst sind sämtliche Behörden und Gerichte (OVG NRW, ZD 2015, 387, 389). Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist gegeben, wenn die Gewährung der begehrten Auskunft sich auf die Tätigkeit einer Behörde negativ auswirkt (Gersdorf/Paal, BeckOK, § 6 IFG NRW, Rn. 12). Das ist etwa dann erfüllt, wenn die organisatorischen Vorkehrungen der Behörde zur wirksamen Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe gestört und die Arbeit der betroffenen Amts- bzw. Funktionsträger erschwert wird (OVG NRW, ZD 2015, 387, 389). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, zu erheben. Sie haben das Recht Beschwerden bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben: Postanschrift: Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 0211/38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. …
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20230427_Antwort l WG: Vorträge der Feuerwehr Düsseldorf beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274065]
Datum
27. April 2023 22:28
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274065/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>